701 Anwälte für Gläubiger | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dietrich Hauser
Hauser, Rechtsanwälte – Steuerberater PartGmbB, Ferdinand-Braun-Str. 26, 74074 Heilbronn 6914.5719397456 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Gläubiger beantwortet Herr Rechtsanwalt Dietrich Hauser
Profil-Bild Avvocato Dr. (IT) Avv. Francesco Golinelli
GOLINELLI, Hirschgartenallee 45, 80639 München 7113.8990868755 km
Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsanwalt Herr Avvocato Dr. (IT) Avv. Francesco Golinelli ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Gläubiger gerne behilflich
(03.07.2021) Geduld und Kompetenz
Profil-Bild Rechtsanwältin Tugba Balikci
sehr gut
Rechtsanwältin Tugba Balikci
Kanzlei Tugba Balikci, Eckenheimer Landstrasse 97-99, 60318 Frankfurt am Main 6825.5494519528 km
Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Gläubiger bietet Frau Rechtsanwältin Tugba Balikci
aus 43 Bewertungen So wie viele andere Anwälte hat Sie nicht als erst Geld angefordert, sondern wollte aller erstens mir helfen. Sehr … (10.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Pocesnogo Profesor Dr. Wolfgang Boochs
Kanzlei Wolfgang Boochs, Pappelallee 15, 47877 Willich 6629.7257759463 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Pocesnogo Profesor Dr. Wolfgang Boochs bietet Rat und Unterstützung im Bereich Gläubiger
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Veaceslav Ghendler
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Veaceslav Ghendler
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, Schumannstr. 20, 60325 Frankfurt am Main 6824.2934753515 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Kaufrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Veaceslav Ghendler - Ihr juristischer Beistand im Bereich Gläubiger
aus 71 Bewertungen Ein Kollege, der das gleiche Problem mit seiner PKV hatte, hat mir die Kanzlei Kraus Ghendler Ruviskij empfohlen. Ich … (26.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Gläubiger

Fragen und Antworten

  • Gläubiger: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Gläubiger sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Gläubiger: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Gläubiger umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Gläubiger und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Der Begriff Gläubiger wird hauptsächlich im Zivilrecht (Schuldrecht), im Insolvenzrecht und im Zwangsvollstreckungsrecht verwendet.

Schuldrecht

Im Schuldrecht ist der Gläubiger derjenige, der berechtigt ist, vom Schuldner eine Leistung zu fordern, § 241 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Das Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner wird dabei als Schuldverhältnis bezeichnet.

Insolvenzrecht

Eine wichtige gesetzliche Regelung für das Insolvenzverfahren enthält § 74 Insolvenzordnung (InsO), demgemäß die Gläubiger ihre Interessen gemeinschaftlich als sogenannte Gläubigerversammlung wahrnehmen. An der Gläubigerversammlung dürfen weitere Personen teilnehmen, beispielsweise der Schuldner und der Insolvenzverwalter. Zudem kann auch ein Gläubigerausschuss eingesetzt werden.

Zwangsvollstreckungsrecht

Darüber hinaus steht im Zwangsvollstreckungsrecht der Gläubiger für die Partei, die aus einem vollstreckbaren Titel die Vollstreckung betreibt, auch Vollstreckungsgläubiger genannt. Dem gegenüber ist der Schuldner (Vollstreckungsschuldner) die Partei der Zwangsvollstreckung, gegen die vollstreckt wird.

(WEL)

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