80 Anwälte für Haustier
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Haustier
Fragen und Antworten
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Haustier: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Haustier umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Haustier und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Haustier: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Haustier sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.
Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben. -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
Haustiere sind Tiere, die wegen ihres Nutzens oder zum reinen Vergnügen vom Menschen gezüchtet werden und im oder auf dem Gelände des Hauses gehalten werden.
Haustiere sind durch Domestikation, d.h. durch Züchtung, aus Wildtierarten hervorgegangen. Um jedoch als Haustiere gehalten werden zu können, müssen Tiere bestimmte körperliche und verhaltensbiologische Merkmale aufweisen. Oftmals wird der Begriff Haustier mit dem Begriff des Heimtiers verwechselt. Haustiere sind Arten, die in erster Linie als Nutztiere gezüchtet und gehalten werden, z. B. Kühe, Schweine, Pferde u. Ä. Als Heimtiere gelten Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen usw.
Ein Nutztier dient dazu, den Menschen zu ernähren (z.B. durch sein Fleisch oder seine Milch) oder ihm zu helfen (z. B. durch Arbeit, die es für ihn verrichten soll). Ein Heimtier dient primär als Freude für seinen Besitzer, kann aber auch ein nützlicher Helfer sein (z. B. Blindenhunde).
Die Züchtung von Haustieren erfolgte zuerst mit dem Ziel, tierische Rohstoffe und Nahrungsprodukte einfacher und leichter gewinnen zu können als durch die Jagd. Anschließend wurden die Tiere vor allem wegen ihrer Zug- und Tragleistung domestiziert. Die Züchtung zum reinen Vergnügen begann erst in der Zeit nach Christi Geburt. Im vergangenen 20. Jahrhundert kam die Verwendung als Versuchstier als teilweise unrühmlicher Grund der Züchtung hinzu.
Durch Domestikation werden die körperlichen Eigenschaften der Tiere stark verändert, so dass manche typischen Fähigkeiten des Wildtieres weggezüchtet oder verloren gegangen sind. Besondere Eigenschaften, die das Tier für das Zusammenleben mit dem Menschen geeigneter machen, werden hingegen gefördert. Die meisten Haustiere haben die Fähigkeit zum Überleben in der Wildnis verloren. Manche können sich jedoch, wie etwa die Hauskatze, leicht auf eine vom Menschen unabhängige Lebensweise umstellen.
Das älteste bekannte Haustier ist der Hund, der aus Wolfsarten herausgezüchtet wurde. Später wurden als Haustiere Schweine, Rinder und Schafe gehalten. Die anderen Haustier- bzw. Heimtierarten folgten danach.
Zu den domestizierten Säugetieren gehören z. B.:
- Esel
- Pferde
- Schweine
- Rinder
- Schafe
- Ziegen
- Meerschweinchen
- Kaninchen
- Hund
- Katze
Domestizierte Vögel sind z. B.:
- Hausente
- Hausgans
- Haushuhn
- Wellensittich
- Kanarienvogel
Andere, als domestiziert geltende Tierarten sind Goldfische, Karpfen und Honigbienen.
(WEI)
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