581 Anwälte für Musterung | Seite 25

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Bernd Söhnlein
sehr gut
Kanzlei Bernd Söhnlein, Ringstr. 7, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7045.6655305509 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Öffentliches Recht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Musterung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Söhnlein
aus 18 Bewertungen Herr Dr. Söhnlein hat sehr schnell auf meine Anfrage geantwortet. Wir hatten per Mail Informationen ausgetauscht und … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Hartung
Rechtsanwalt Uwe Hartung
JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner mbB, Ulrichsplatz 12, 86150 Augsburg 7063.5234834429 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verwaltungsrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Hartung bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Musterung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Stiehler
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Stiehler
Prof. Dr. Müller Rechtsanwälte - Strafverteidigung und Verwaltungsrecht, Hansering 3, 06108 Halle (Saale) 6950.3962119931 km
Sie haben Recht. Das bekommen wir hin.
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Strafrecht • Beamtenrecht • Schulrecht • Migrationsrecht • Öffentliches Baurecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Musterung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Stiehler
aus 50 Bewertungen Mein Anliegen wurde schnell geklärt. Danke (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Rathgeb
sehr gut
RATHGEB Rechtsanwalt, Gluckstr. 11, 60318 Frankfurt am Main 6825.6849320596 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Rathgeb hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Musterung
aus 24 Bewertungen Habe von Herrn Rathgeb schnelle, unkomplizierte und hilfreiche Informationen in Sachen Mietrecht erhalten. Jederzeit … (04.12.2023)
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Rechtsanwalt Georg Varentsov
Anwaltskanzlei Varentsov, Forststraße 2, 04229 Leipzig 6980.8749696418 km
Steuerrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Varentsov vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Musterung
aus 7 Bewertungen Ich würde Ihn guten Gewissens jederzeit weiterempfehlen. (24.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Musterung

Fragen und Antworten

  • Musterung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Musterung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Musterung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Musterung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Musterung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Der Begriff Musterung leitet sich vom lateinischen Wort monstrare „zeigen" ab. Dabei wird im Rahmen der Musterung sowohl die körperliche als auch die geistige Eignung eines Menschen für den Wehrdienst untersucht. Die Musterung ist in Deutschland in den §§ 16 ff. WehrpflichtgesetzVorlage:§§§/Wartung/juris (WPflG) geregelt.

Musterungsvorbereitung

Eine Musterung wird in den meisten Fällen zeitnah zum möglichen Einberufungstermin durchgeführt. Dieser Termin wird ca. ein halbes Jahr bis ein Jahr vor Abschluss der Ausbildung des Wehrpflichtigen angesetzt. Daher werden vom Wehrpflichtigen nach Eingang der Erfassungsergebnisse weitere Daten benötigt, die mit einem Fragebogen erhoben werden. Dieser Fragenbogen wird im Rahmen der Musterungsvorbereitung zugeschickt. Darin werden insbesondere werden Angaben über

  • den Stand der Schulausbildung/Berufsausbildung einschließlich des Zeitpunktes des voraussichtlichen Ausbildungsabschlusses,

  • erworbene Schul-/Berufsabschlüsse,

  • den beabsichtigten weiteren beruflichen Werdegang

erfragt.

Musterungsablauf

Zu Beginn der Musterung steht im zuständigen Kreiswehrersatzamt ein Team des Auskunfts- und Beratungszentrums (ABZ) zur Verfügung. Von den Beratern wird der Wehrpflichtige zunächst darüber informiert, was ihn am Musterungstag erwartet und wie die Musterung abläuft. Das ABZ übernimmt die gesamte Steuerung des Musterungsablaufes und führt den Wehrpflichtigen durch die verwaltungsspezifischen, ärztlichen und psychologischen Fachgebiete des Amtes.

Während der Personalaufnahme vergleicht und vervollständigt ein Mitarbeiter des Kreiswehrersatzamtes die persönlichen Daten des Wehrpflichtigen, damit während des weiteren Musterungsablaufes alle aktuellen Daten vorliegen. Er befragt den Kandidaten über die Schulbildung, Sprachkenntnisse sowie Hobbys und Interessen. Zertifikate wie Führerschein, Segelschein o.ä. sollten vorgelegt werden, um diese Qualifikationen möglicherweise für eine Verwendung im Grundwehrdienst mit einfließen zu lassen. Außerdem nimmt dieser Mitarbeiter bereits mitgebrachte Anträge wie z.B. einen Antrag auf Zurückstellung entgegen.

Zur Personalaufnahme sind laut Ladungsschreiben zur Musterung mitzubringen:

  • Personalausweis

  • Krankenversicherungsnummer

  • Ladungsschreiben

  • evtl. ärztliche Unterlagen wie Impfpass, Röntgenbilder, Allergiepass, Brillenpass usw.

Anschließend findet die ärztliche Untersuchung statt. Diese Untersuchung setzt sich aus einer Voruntersuchung und der eigentlichen ärztlichen Untersuchung zusammen. Im Rahmen dieser Untersuchung soll die geistige und körperliche Tauglichkeit für den Militärdienst festgestellt werden.

Bei der Voruntersuchung im Labor wird die zu musternde Person gewogen, vermessen und nach Alkohol-, Zigaretten- und anderem Drogenkonsum befragt. Diese Befragung kann auch im Rahmen der ärztlichen Untersuchung durchgeführt werden. Es wird eine Urinprobe genommen. Diese wird auf Eiweiße untersucht, die auf eine Stoffwechselkrankheit deuten könnten. Außerdem kann, sollte der Verdacht vorliegen, dass illegale Drogen konsumiert wurden, die entsprechende Probe auf vorhandene aktive Wirkstoffe oder Abbauprodukte einer Droge, z.B. Cannabis, untersucht werden. Vorhandene medizinische Unterlagen sind hier abzugeben und werden dann an den Musterungsarzt weitergegeben.

Während der ärztlichen Untersuchung stellt der Musterungsarzt Fragen nach der gesundheitlichen Vorgeschichte, um familiäre oder genetisch bedingte Krankheiten, Kinderkrankheiten, aktuelle Erkrankungen, Operationen, Unfallfolgen oder Medikamenteneinnahmen festzuhalten. Bei der körperlichen Untersuchung werden unter anderem Rücken und Gelenke, die Lunge, das Herz- und Kreislaufsystem, die Bauchorgane, aber auch Haut und Sinnesorgane überprüft. Außerdem werden Seh- und Hörteste durchgeführt. Sollten die Feststellungen der ärztlichen Untersuchung im Kreiswehrersatzamt eine fachärztliche Zusatzbegutachtung erforderlich machen, erfolgt eine Überweisung an einen niedergelassenen Facharzt oder eine fachärztliche Einrichtung der Bundeswehr.

Aus den Ergebnissen aller Untersuchungen erarbeitet der Musterungsarzt den Vorschlag zum individuellen Tauglichkeitsgrad und legt diesen dem Musterungsbeamten vor.

Zunächst findet die Einteilung in einen der drei möglichen Tauglichkeitsgrade statt:

  • wehrdienstfähig (T 1, T 2)

  • vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T 4)

  • nicht wehrdienstfähig (T 5)

Die wehrdienstfähigen Wehrpflichtigen werden zum Schutz vor gesundheitlicher Überforderung während des Wehrdienstes in einen der folgenden Verwendungsgrade eingeteilt:

  • voll verwendungsfähig (T 1)

  • verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten (T 2)

  • vorübergehend nicht wehrdienstfähige Wehrpflichtige (T 4) werden befristet vom Wehrdienst zurückgestellt und zu einem späteren Zeitpunkt erneut musterungsärztlich untersucht.

Wer nicht wehrdienstfähig ist (T 5), wird ausgemustert und nicht zum Wehrdienst herangezogen.

Neben der ärztlichen Untersuchung werden vor der Einberufung zum Wehrdienst alle für den Wehrdienst verfügbar gemusterten Wehrpflichtigen regelmäßig einer Eignungsfeststellung für Verwendungen in den Streitkräften unterzogen (EUF). Im Rahmen der EUF erfolgt ein computergestützter Eignungstest. Bei diesem Testverfahren stehen u.a. die allgemeine Auffassungsgabe, sprachliche und rechnerische Fähigkeiten, mechanisch-technisches Verständnis und nicht zuletzt die Reaktionsfähigkeit auf dem Prüfstand, in bestimmten Fällen auch weitere Fähigkeiten wie z.B. elektrotechnisches Wissen. Zum Abschluss der Musterung werden die Ergebnisse der EUF mit den ärztlichen Untersuchungsergebnissen in Zusammenhang gebracht.

Im abschliessenden Musterungsgespräch wird dem Wehrpflichtigen das ärztliche Untersuchungsergebnis und der persönliche Musterungsbescheid eröffnet. Es werden sowohl die persönliche Situation als auch die Wünsche des Wehrpflichtigen erörtert und die rechtlichen Konsequenzen dargestellt.

Für die Fahrt zur Musterung entstandene Fahrtkosten werden von der Zahlstelle, nach der Stellung eines entsprechenden Antrages, entweder sofort in bar oder per Überweisung zurückerstattet.

Für einen normalen Musterungstag inkl. EUF muss mit 3-6 Stunden Dauer gerechnet werden. Wobei der medizinische Teil und die EUF mit Wartezeiten jeweils ungefähr 2-3 Stunden dauern, die ärztliche Untersuchung ist als sogenannte „Reihenuntersuchung" angelegt und dauert im Regelfall nicht länger als 15 Minuten.

(WEI)

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