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sehr gut
Rechtsanwältin Gamze Duman
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Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Persönlichkeitsrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gamze Duman gerne zur Verfügung
aus 23 Bewertungen Frau Duman ist sehr hilfsbereit und sehr kompetent! Eine sehr gute Anwältin! Frau Duman hat uns vor geraumer Zeit bei … (12.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Persönlichkeitsrecht

Fragen und Antworten

  • Persönlichkeitsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Persönlichkeitsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Persönlichkeitsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Persönlichkeitsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Persönlichkeitsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Das Persönlichkeitsrecht im Urheberrecht leitet sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ab. Das Persönlichkeitsrecht schützt vor Eingriffen in den Lebens- und Freiheitsbereich und erfasst im Zusammenhang mit dem Urheberrecht im Wesentlichen folgende Elemente:
  • das Recht auf Identität
  • das Recht am eigenen Bild
  • das Recht am eigenen Wort
  • das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

Im Internetrecht kann das Persönlichkeitsrecht zum Beispiel bei der Veröffentlichung von Bildern und Videos zum Tragen kommen. Grundsätzlich darf eine Veröffentlichung nur stattfinden, wenn der Urheber dem zugestimmt hat. Ausgenommen sind etwa Personen der Zeitgeschichte.

Zwar erlischt das Persönlichkeitsrecht in aller Regel mit dem Tod des Inhabers, in Ausnahmefällen gilt aber ein sog. postmortales Persönlichkeitsrecht. Im Urheberrecht greift aber § 64 UrhG, wonach das Urheberrecht erst siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt. Somit können Erben bei Urheberechtsverstößen, etwa bei einer nicht autorisierten Nutzung oder Umgestaltung eines geschützten Werks, Schadenersatz beanspruchen.

(WEL)

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