603 Anwälte für Sofortvollzug | Seite 26

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Manuel Wenzl
Kanzlei Manuel Wenzl, Auwiesenweg 17, 94209 Regen 7166.81813366 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Manuel Wenzl vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Sofortvollzug
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Rechtsanwalt Lothar Hermes
Anwaltskanzlei Lothar Hermes, Münchner Str. 34, 01187 Dresden 7080.2118737953 km
Auf Gerechtigkeit kann man nur hoffen, sein Recht aber kann man erstreiten.
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Lothar Hermes im Bereich Sofortvollzug bietet Beratung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Ich habe sehr kurzfristig einen Termin zu meinem Problem erhalten. Die Beratung war freundlich und sachlich. Die … (27.03.2024)
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sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Bastam
Bastam Rechtsanwälte, Leipziger Straße 99, 06108 Halle (Saale) 6950.1928842005 km
Ich suche keine Probleme, sondern finde für Sie Lösungen!
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Bastam bietet Rat und Unterstützung im Bereich Sofortvollzug
aus 27 Bewertungen Ich habe mich wegen einer erbrechtlichen Angelegenheit an Frau Bastam gewandt und mich von ihr stets gut beraten und … (04.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Sofortvollzug

Fragen und Antworten

  • Sofortvollzug: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Sofortvollzug umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Sofortvollzug und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Sofortvollzug: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Sofortvollzug sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Als sofortigen Vollzug oder auch Sofortvollzug bezeichnet man im Verwaltungsrecht eine Maßnahme in Form des Verwaltungszwangs, ohne dass vorher ein Verwaltungsakt erlassen wird.

Der Sofortvollzug unterscheidet sich von der sofortigen Vollziehung wie folgt: Die sofortige Vollziehung ist eine Zwangsmaßnahme, die vor der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes durchgesetzt wird. Dagegen wird beim sofortigen Vollzug die Zwangsmaßnahme durchgesetzt, ohne dass zuvor ein Verwaltungsakt erlassen wird.

Allerdings wird beim sofortigen Vollzug vorausgesetzt, dass eine besondere Dringlichkeit gegeben ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn andernfalls eine effektive Gefahrenabwehr nicht mehr möglich ist. Er ist zudem nur rechtmäßig, wenn die Behörde zum Erlass eines entsprechenden Verwaltungsaktes berechtigt ist und dabei ihre Kompetenzen nicht überschreitet.

(WEL)

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