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Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Kanis LL.M. oec.
sehr gut
Rechtsanwältin Nadine Kanis LL.M. oec.
Dr. Exner Rechtsanwälte, Albrechtstr. 12, 06844 Dessau-Roßlau 6945.7253730637 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Nadine Kanis LL.M. oec. – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Tauschbörse
aus 28 Bewertungen Sehr schneller Rückruf und Terminvereinbarung. Beim Termin sehr kompetent und empathisch. Schriftverkehr erfolgte sehr … (27.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tauschbörse

Fragen und Antworten

  • Tauschbörse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Tauschbörse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tauschbörse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Tauschbörse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tauschbörse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Eine Tauschbörse beschreibt allgemein eine Plattform, die eine Möglichkeit zum Tauschhandel bietet. Das kann ähnlich einem Flohmarkt ablaufen, wobei nicht der Kauf und Verkauf von Waren, sondern der Tausch von Waren im Vordergrund steht. Es gibt zahlreiche regional organisierte Tauschringe bzw. Tauschkreise, in denen die Mitglieder regelmäßig bestimmte Dinge, wie z. B. Kleidung, weitergeben und tauschen. Mit der Börse aus dem Bankenrecht haben Tauschbörsen kaum etwas gemein.

Tauschbörsen im Internet

Plattformen zum Tauschen gibt es auch im Internet. Anders als beim Versandhandel oder bei einer eBay-Auktion wird online kein Kaufvertrag, sondern ein Tauschvertrag geschlossen. Über eine Suchfunktion können die gewünschten Artikel und Eigentümer gefunden werden. Die folgende Kommunikation und Verhandlung über den Vertrag erfolgt entweder per E-Mail oder direkt über die Tauschbörse. Oft haben solche Tauschbörsen auch eine virtuelle Währung, gegen die die Ware eingetauscht wird. Mit dieser Währung kann dann bei einem anderen Tauschpartner wiederum bezahlt werden.

Filesharing über Tauschbörsen

Werden Dateien auf dem eigenen Computer für andere Internetnutzer freigegeben und so geteilt bzw. getauscht, spricht man von Filesharing. Die Software bzw. Plattform, über die der Austausch von Dateien stattfindet, bezeichnet man oft auch als Tauschbörse. Werden Musik oder Filme so per Filesharing weiterverbreitet, kann das einen Urheberrechtsverstoß darstellen.

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