3.410 Anwälte für WEG | Seite 143

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Rechtsanwältin Dr. Renate Pollwein
Kanzlei Dr. Pollwein, Im Bildsacker 2, 69151 Neckargemünd 6875.7482375796 km
Auch der schwierigste Weg beginnt mit dem ersten Schritt...
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Renate Pollwein bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich WEG
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sehr gut
Rechtsanwältin Nadine Schäfer
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Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Nadine Schäfer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um WEG
aus 12 Bewertungen Verkehrsrechtliche Vertretung meiner Interessen Frau Schäfer hat mich in einer vertragsrechtlichen Angelegenheit … (10.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema WEG

Fragen und Antworten

  • WEG: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema WEG umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema WEG und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • WEG: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit WEG sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die wichtigsten Regelungen für Wohnungseigentümer sind im Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) zu finden. Da das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kein Eigentum an Gebäudeteilen kennt, werden nach § 94 BGB alle Gebäudeteile eines Grundstücks dem Eigentümer des Grundstücks zugeschrieben, sodass kein selbstständiges Eigentumsrecht an einzelnen Wohnungen bestehen kann. Aufgrund dieser Regelung wurde das WEG entwickelt, das am 15.03.1951 in Kraft trat.

Grundsätzlich wird in § 1 WEG nach Wohnungseigentum, Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum unterschieden. In den verschiedenen Abschnitten des Gesetzes werden dann folgende Inhalte behandelt:

§§ 2 - 9 WEG: Begründung des Wohnungseigentums

§§ 10 - 19 WEG: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§§ 20 - 29 WEG: Verwaltung

§ 30 WEG: Wohnungserbbaurecht

§§ 31 - 42 WEG: Dauerwohnrecht

§§ 43 - 50 WEG: Verfahrensvorschriften

§§ 51 - 60 WEG: weggefallen

§§ 61 - 64 WEG: Inkrafttreten

Durch die Novellierung vom 01.07.2007 wurde einerseits geregelt, dass nach § 13 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nun die Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO) gelten. Andererseits wurde in § 10 Abs. 6 WEG die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft, die zuvor bereits von der Rechtsprechung anerkannt wurde, gesetzlich geregelt.

(WEI)

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