3 Anwälte in Zella-Mehlis

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Waitz
sehr gut
Rechtsanwältin Jana Waitz
Kanzlei Jana Waitz, Anspelstrasse 50, 98544 Zella-Mehlis 6917.9435718513 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtsanwältin in Zella-Mehlis
aus 10 Bewertungen Frau Waitz vertritt mich in meiner Scheidungsangelegenheit. Immer freundlich und kompetent! Kenne Frau Waitz schon … (11.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Nößler
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Nößler
Kanzlei Joachim Nößler, Rathausstr. 12, 98544 Zella-Mehlis 6917.8088603525 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Erbrecht
Rechtsanwalt in Zella-Mehlis
aus 11 Bewertungen Nachdem uns der erste Schreck nach dem Unfall aus den Gliedern gefahren war, suchten wir Rat und Hilfe bei Herrn … (11.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anett Raumschüssel
Rechtsanwältin Anett Raumschüssel
Rechtsanwalts und Steuerkanzlei Anett Raumschüssel, Märzenberg 40, 98544 Zella-Mehlis 6918.9258360223 km
Erfolg kommt nicht von allein. Für Erfolg muss man etwas tun: ich bin bereit dazu für Sie
Steuerrecht • Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwältin in Zella-Mehlis

Fragen und Antworten

  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Zella-Mehlis?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Zella-Mehlis. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Zella-Mehlis zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Zella-Mehlis!
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.