!!! NRW aufgepasst - Unternehmerlohn !! Hilfe bei Corona-Antrag 2. Phase (Corona II)

  • 1 Minuten Lesezeit

Jetzt Antrag über RA, StB oder WP stellen!

Die RA-Kanzlei Withöft in Düsseldorf unterstützt vor allem Solo-Selbständige, Freiberufler und KMU bei der Antragstellung. Finanzielle Hilfen von Bund und Land sind möglich. In NRW etwa winken 1.000 Eur monatlich als Unternehmerlohn zusätzlich.

Hier einige Fakten/Daten:

Wer:    Solo-Selbständige und Unternehmen bis 50 Mitarbeiter

Was:    bis 50 T€ für die Monate September bis Dezember 2020 = 200 T€ max. Fördersumme

            Hohe Betriebskosten-Erstattung möglich
             (je nach Umsatz-Rückgang von 40 % bis zu 90 %)

            Miete/Pacht ebenso ansatzfähig wie Kreditkosten, Strom uvm.

            Hohe Personalkostenpauschale (jetzt: 20 %)

            Förderung auch der Beratungskosten für die Antragstellung (anteilig)

            erstmals Unternehmerlohn monatlich 1.000 Eur in NRW

 Wann: Umsatz-Rückgang in den Monaten April bis August 2020
             (mehr als 30 % im Schnitt oder mehr als 50 % in zwei Monaten hintereinander)

            Sonder-Regeln für Unternehmen mit kürzerer Betriebstätigkeit

Wie:    über RA, StB oder WP, sofern bei speziellem Portal registriert

FRIST: Anträge sind bis 31.01.2021 möglich (Frist wurde verlängert)!

UND:
Die Bundesländer bieten noch ergänzend Hilfen für private Nachteile an, in NRW etwa „NRW Überbrückungshilfe Plus“, bei der ein Unternehmer-Lohn in Höhe von 1.000 Eur monatlich winkt.

Fazit:

Der Bund hat ggü. der 1. Phase der Förderung Corona-Hilfe erheblich dazugelernt. Es werden mehr Positionen anerkannt, die Förderhöhe ist gestiegen. Es lohnt sich also auf jeden Fall die Prüfung, ob für Sie bzw. Ihr Unternehmen ein Antrag gestellt werden sollte.

Aber: Den Antrag für Förderung nach der 2. Phase der Corona-Hilfe vom Bund kann nicht mehr jeder selbst stellen. Das muss zwingend über ein Mitglied einer Kammer laufen: Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer (nach Registrierung).

Ganz egal ob Sie mich oder einen Kollegen/Kollegin ansprechen: Nutzen Sie bitte die Chancen, wenigstens einen Teil der Verluste aus der Corona-Pandemie aufzufangen!

Foto(s): RA Anselm Withöft


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