7 Tipps für den erfolgreichen Widerspruch gegen einen BAföG-Bescheid

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Du hast Unterlagen von Geschwistern und Eltern gesammelt und alle Daten ordentlich in den BAföG-Antrag eingetragen. Dann das ernüchternde Ergebnis: der BAföG-Bescheid sieht viel zu wenig Geld für deinen Lebensunterhalt vor. Oder handelt es sich gar um einen Ablehnungsbescheid und du sollst gar kein BAföG bekommen?

Viele Studenten sind in Deutschland dringend auf das BAföG angewiesen, um ihr Studium finanzieren zu können. Die Regelungen zum BAföG sind nicht leicht zu verstehen und die Formulare sehr umfangreich. BAföG-Anträge werden oft komplett abgelehnt oder es wird viel zu wenig BAföG gewährt. Doch das ist nicht immer rechtmäßig. Hier meine 7 Tipps für ein erfolgreiches Vorgehen gegen einen negativen BAföG-Bescheid:

1. BAföG-Bescheid prüfen: Frist, Rechtsbehelfsbelehrung und Paragrafen

Gegen einen unrechtmäßigen BAföG-Bescheid oder Ablehnungsbescheid kannst du vorgehen, dazu musst du innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen oder Klage erheben. Als erstes ist es daher wichtig, die Ein-Monats-Frist nicht zu verpassen. Ein Bafög-Bescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, die du aufmerksam lesen solltest. Darin wird beschrieben, wie du gegen den Bescheid vorgehen kannst. Dieser kann je nach Bundesland ein unterschiedliches Vorgehen vorschreiben. 

Ein Ablehnungsbescheid enthält zudem eine kurze Begründung in Form eines Verweises auf eine Vorschrift. Der Blick in das entsprechende Gesetz ist dann der erste Anhaltspunkt dafür, woran dein BAföG-Antrag gescheitert ist. Das Problem ist nur, dass die gesetzlichen Regeln komplex und oft unverständlich sind. Aus dem Lesen der gesetzlichen Vorschriften wird man also nicht immer schlau.

2. Die typischen Gründe für eine falsche BAföG-Berechnung kennen

Es kann vielzählige Gründe haben, warum dir zu wenig oder gar kein BAföG (mehr) gewährt wird. Ein naheliegender Grund kann sein, dass sich deine Umstände geändert haben. Haben deine Eltern weniger oder mehr Einkommen als das Jahr zuvor? Haben Geschwister eine Ausbildung begonnen, beendet oder sind von zuhause ausgezogen? Hat sich die Wohnsituation eines Familienmitglieds verändert? All das können Gründe dafür sein, dass der BAföG-Bescheid zu wenig Geld für dich vorsieht. In diesen Fällen kann es ausreichen, wenn du beim BAföG-Amt einen Aktualisierungsantrag stellst und weitere Angaben zu deinen familiären Umständen machst. 

Das heißt, ein benachteiligender BAföG-Bescheid kann schlicht darauf beruhen, dass du noch nicht genügend Informationen zur wirtschaftlichen Situation deiner Familie zur Verfügung gestellt hast. Schließlich werden nur diejenigen Fakten berücksichtigt, von denen das BAföG-Amt bereits weiß. Daher kann es sinnvoll sein, den Erstantrag mit dem Folgeantrag zu vergleichen. So wird am einfachsten deutlich, welche Daten und Angaben beim letzten Antrag neu hinzugekommen sind bzw. sich verändert haben.

3. Die Altersgrenze und ihre Ausnahmen nicht vergessen

Hat sich an deiner Situation sonst nichts verändert, könnte es sein, dass du die Altersgrenze überschritten hast. Befindest du dich gerade in einem Master-Studium, kannst du maximal bis zum 35. Lebensjahr eine BAföG-Förderung erhalten. In allen anderen Fällen wird dir BAföG höchstens bis zum 30. Lebensjahr gewährt. Wurde dein BAföG-Antrag abgelehnt, weil du die Altersgrenze überschritten hast? Dann solltest du prüfen, ob für dich eine Ausnahme in Betracht kommt. Das kann der Fall sein, wenn du dich vor deinem 22. Lebensjahr für mindestens 8 Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet hast. 

Außerdem wirst du weiterhin gefördert, wenn du dein Abitur bzw. Fachabitur über einen zweiten Bildungsweg erlangt hast und deshalb dein 30. Lebensjahr bereits überschritten hast. Das gilt auch dann, wenn du die Hochschulzugangsberechtigung durch eine berufliche Qualifikation erreicht hast und dadurch ohne Abitur studieren kannst. Darüber hinaus gibt es noch weitere Gründe für eine Ausnahme von der Altersgrenze, z. B. Kindererziehung und Schwangerschaft, Betreuung von behinderten oder hilfebedürftigen Kindern oder eine Erkrankung oder Behinderung. Bei der Ablehnung deines BAföG-Antrags wegen Überschreiten der Altersgrenze solltest du also unbedingt prüfen, ob nicht eine Ausnahme für dich vorliegt und dein BAföG-Anspruch weitergewährt werden muss.

4. Deine Förderungshöchstdauer berechnen

Ein weiterer Grund für eine BAföG-Ablehnung kann das Überschreiten der Förderungshöchstdauer sein. Du bekommst in der Regel nur BAföG, wenn du dich noch innerhalb der Regelstudienzeit deines Studiengangs befindest. Das gilt auch dann, wenn du erst im letzten Semester BAföG beantragst und bekommst. Das heißt, es zählt nicht, wie viele Semester lang du BAföG erhalten hast, sondern wann deine Regelstudienzeit beendet ist. 

Auch hier gibt es allerdings Ausnahmen. Deine BAföG-Förderungszeit kann verlängert werden, wenn du schwanger warst, ein Kind erzogen hast, ein Auslandssemester absolviert hast, eine Krankheit oder Behinderung hast, in einem Hochschulgremien mitgearbeitet hast, eine Abschlussprüfung erstmalig nicht bestanden hast oder dein Studium sich aufgrund eines Verschuldens der Hochschule verzögert hat.

5. Rechtzeitig handeln, frühzeitig beraten lassen

Wie bereits eingangs erwähnt, kannst du innerhalb von einem Monat gegen deinen BAföG-Bescheid vorgehen, d. h. Widerspruch einlegen oder Klage erheben. Sollte die Zustellung des BAföG-Bescheids bereits länger als einen Monat zurückliegen, ist die Frist für den Rechtsbehelf leider bereits abgelaufen. In diesem Fall solltest du unbedingt einen Anwalt um Rat fragen, wenn du noch gegen den Bescheid vorgehen möchtest. 

Den Widerspruch gegen den BAföG-Bescheid oder Ablehnungsbescheid kannst du grundsätzlich auch ohne Rechtsanwalt einlegen. Ein Anwalt kann dir jedoch helfen, den Widerspruch rechtlich fundiert und damit erfolgreich zu begründen. So kannst du ggf. die Ablehnung deines Widerspruchs und ein anschließendes gerichtliches Verfahren vermeiden. Dadurch erhältst du deine BAföG-Förderung unter Umständen schneller und sparst dir Kosten für ein langwieriges Gerichtsverfahren.

6. Beratungshilfeschein für die Rechtsberatung beantragen

Für Personen, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, gibt es die Möglichkeit der Beratungshilfe, die du bei deinem zuständigen Amtsgericht beantragen kannst. Diese staatliche Beihilfe übernimmt die Kosten für eine außergerichtliche Rechtsberatung zu einem Widerspruch gegen deinen BAföG-Bescheid. 

An einen Rechtsanwalt solltest du dich spätestens dann wenden, wenn dein Widerspruch abgelehnt wurde. Denn ein Anwalt kann dir deine weiteren rechtlichen Möglichkeiten und Chancen erläutern und einen BAföG-Anspruch mit dir durchsetzen. Auch in diesem Fall hast du eventuell die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

7. Widerspruch einlegen und begründen

Wenn du den Widerspruch ohne anwaltliche Unterstützung einlegen möchtest, beachte unbedingt die folgenden Punkte: die formellen Voraussetzungen für einen wirksamen Widerspruch müssen erfüllt sein. Dazu musst du in deinem Widerspruchsschreiben deinen Namen, deine Förderungsnummer, das Datum und das Datum des BAföG-Bescheids angeben. An sich genügt es, wenn du anschließend kurz erklärst, dass du mit dem Bescheid, der Höhe des Förderungsbetrages oder der Ablehnung deines BAföG-Antrages nicht einverstanden bist. 

In der Praxis ist es aber sehr sinnvoll, wenn du zusätzlich Ausführungen dazu machst, weshalb der angefochtene Bescheid deiner Ansicht nach falsch ist. Idealerweise kannst du rechtliche Argumente vorbringen, damit das BAföG-Amt seinen Fehler anschließend genau überprüfen kann. Eben deshalb kann es je nach Fall sehr zielführend sein, den Widerspruch von einem Rechtsanwalt formulieren zu lassen.

Mein Rat an dich:

  1. Beachte unbedingt die Frist für den Widerspruch!
  2. Wende dich an einen Rechtsanwalt, der sich mit dem Thema BAföG gut auskennt.

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Verwaltungsrecht habe ich langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Staat und kann auf umfangreiches Praxiswissen zurückgreifen.

Gerne unterstütze ich dich bei der Begründung deines Widerspruchs und setze deinen BAföG-Anspruch auch gerichtlich für dich durch. Schreib mir gerne eine Nachricht und wir besprechen deine rechtliche Situation.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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