10 Fragen – 10 Antworten: Vorfälligkeitsentschädigung bei der Kreditablösung

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Frage 1: Wann darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?

Will der Kreditnehmer seinen Vertrag vor dem Ablauf der Zinsbindung kündigen, darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die häufigsten Fälle einer vorzeitigen Kreditkündigung sind der Verkauf der finanzierten Immobilie oder eine Scheidung. 

Frage 2: Warum darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?

In Deutschland ist es üblich, dass die Zinsen für einen gewissen Zeitraum festgeschrieben werden. Der Kunde bekommt durch die Zinsfestschreibung eine Planungssicherheit. Er weiß für die Dauer der Festzinsbindung genau, wie hoch seine monatliche Rate ist. Das in Deutschland übliche Festzinsmodell schützt bei Immobilienkrediten vor einer Kreditblase. Diese Sicherheit geht aber zu Lasten der Flexibilität. Möchte ein Kunde sein Darlehen früher zurückzahlen, kann die Bank nach § 502 BGB „den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden“ ersetzt verlangen. 

Frage 3: Wie hoch darf die Vorfälligkeitsentschädigung sein?

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgt nach von der Rechtsprechung entwickelten Berechnungsmethoden, die von der Bank einzuhalten sind. Sondertilgungsrechte müssen berücksichtigt werden. Die Berechnung der Bank kann finanzmathematisch überprüft und gerichtlich angefochten werden.

Frage 4: Gibt es gesetzliche Grenzen?

Für Kredite, die nicht im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie stehen, begrenzt das Gesetz den Anspruch der Bank auf 1 Prozent des noch offenen Darlehens bzw. 0,5 Prozent des noch offenen Darlehens, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung geringer als 1 Jahr ist. Keinesfalls darf die Bank bei diesen Krediten aber mehr als die bis zum Zinsende hochgerechneten Zinsen bekommen.

Bei Immobilienkrediten gelten diese Grenzen aber nicht.

Frage 5: Wann darf die Bank keine Vorfälligkeit verlangen?

Wird der Kredit durch die Bank gekündigt, weil der Verbraucher seine Darlehensraten nicht mehr zahlen kann, ist die Bank nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Hat die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung für einen notleidenden Kredit bereits erhalten, muss sie diese wieder an den Verbraucher erstatten.

Frage 6: Kann eine Vorfälligkeitsentschädigung umgangen werden?

Die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann bei Verträgen, die ab dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden umgangen werden, wenn die dem Vertrag beigefügte Widerrufsbelehrung fehlerhaft war und der Vertrag widerrufen wird. Viele Verträge beinhalten Klauseln, die es Verbrauchern ermöglicht, den Darlehensvertrag auch noch Jahre nachdem Abschluss zu widerrufen.

Frage 7: Wie kann ich den Widerruf erklären?

Wir stellen unseren Mandanten kostenlos und unverbindlich ein individuell angepasstes Widerrufsschreiben zur Verfügung. Damit sind Sie bei der Erklärung Ihres Widerrufs auf der sicheren Seite.

Frage 8: Gibt es weitere Möglichkeiten der Umgehung?

Eine weitere Umgehungsmöglichkeit besteht bei einigen Forward-Verlängerungen. Dies sind Kreditverlängerungen, die Jahre vor dem eigentlichen Zinsbindungsende abgeschlossen wurden, um sich früh zeitig vermeintlich niedrige Zinsen zu sichern. Diese Forward-Verlängerungen können 10 Jahre nach dem Abschluss der Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten auch dann gekündigt werden, wenn die verlängerte Zinsbindung noch nicht abgelaufen ist.

Frage 9: Trägt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?

Die Rechtsschutzversicherung ist einstandspflichtig, wenn es sich bei der finanzierten Immobilie nicht um einen Neubau handelte. Einige Versicherungsverträge schließen auch fremdgenutzte, das heißt vermietete Immobilien aus. Bei Kreditverträgen, die mit einer Immobilie nichts zu tun haben, muss die Versicherung regelmäßig eintreten. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre Versicherung die Kosten übernehmen muss.

Frage 10: Wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Wer muss die Kosten eines Verfahrens tragen?

Im Falle eines Prozesses trägt derjenige die Kosten, der das Verfahren verliert. Bei einem Vergleich werden die Kosten nach dem Verhältnis von Gewinnen und Verlieren unter den Parteien aufgeteilt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt David Stader

Beiträge zum Thema