22.01.2020: Neue Abmahnungen von Patrick McHardy / Westermann & Scholl!

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Die Abmahnung

Die Kanzlei Westermann & Scholl, Hamburg, mahnt für Herrn Patrick McHardy auch am 22.01.2020 angebliche Urheberrechtsverstöße in Bezug auf die Open Source Software Linux ab. Patrick McHardy bezeichnet sich als einen „in der Vergangenheit weltweit führender Entwickler am Linux-Kernel“. Er lässt anwaltlich erklären, dass er an dem Kernel „spätestens ab der Version 2.6.3 Miturheberrechte erworben“ habe. Dem abgemahnten Unternehmen wird vorgeworfen, für Hardwareprodukte Firmware vertrieben zu haben, die den Linux-Kernel in der Version 3.18 und die weitere Software iptables und iproute2 enthält. Zu den Forderungen verweise ich auf meine früheren Rechtstipps bei anwalt.de.

2. Rechtliche Tipps

Ich habe in den Jahren 2019 und 2020 zahlreiche Abmahnungen von Patrick McHardy bearbeitet:

#1: Die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung sollten Sie keineswegs einfach unterschreiben, denn fangen Ihre Probleme erst recht an. Beachten Sie, dass Sie für zukünftige Verstöße eine empfindliche Vertragsstrafe zu zahlen hätten! Sie sollten auch wissen, dass Sie grundsätzlich sogar für Dritte haften, die Sie vorher überhaupt nicht beauftragt haben. 

#2: Eine fahrlässig falsche Auskunft kann zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung führen.

#3: Ein unüberlegter Rückruf von Produkten bei Ihren Abnehmern kann sich marketingtechnisch als verheerend für Ihr Unternehmen erweisen.

#4: Die bereitwillige Bezahlung des von Herrn McHardy geltend gemachten Aufwandsentschädigung kann ein Fehler sein, wenn Sie überhaupt keinen urheberrechtlichen Verstoß begangen haben.

#5: Auch die Rechtsanwaltskosten können Sierechtsanwaltlich überprüfen lassen.

Verzichten Sie hier auf einen im Open Source Software-Recht erfahrenen Fachanwalt für IT-Recht, kann Sie diese Entscheidung zu einer Vervielfachung der Gesamtkosten führen. Lassen Sie sich umfassend schützen und verteidigen und rufen Sie mich an, noch bevor Sie durch ungeeignete Selbsthilfe Ihre Situation derart verschlechtert haben, dass ich für Sie schlussendlich nichts mehr erreichen kann und Sie über dreißig Jahre unter den Folgen einer nahezu unkündbaren Unterlassungserklärung leiden.

3. Rechtsanwalt Dr. Ole Damm

Ich bin, seit mehreren Jahren als Fachanwalt für IT-Recht, seit über einem Jahrzehnt im Informationstechnologierecht tätig, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, und habe spezifische Kenntnisse im Softwarerecht, auch zu Open Source Software. Die rechtliche Auseinandersetzung mit Open Source Software war bereits Bestandteil meiner Doktorarbeit (Dr. jur.).

Schreiben Sie mich unkompliziert per E-Mail an (die Kontaktdaten finden Sie einfach auf der rechten Seite). 

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für IT-Recht

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)


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