Abbuchung von SEPA Secure GmbH + Co. KG stoppen

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Uns wurden Abbuchungen bzw. Lastschriften von Betroffenen gemeldet, die sie auf ihrem Bankkonto entdeckt haben. Hierbei taucht in der Regel als Zahlungsbeteiligter die folgende Bezeichnung auf:

„SEPA Secure GmbH + Co. KG“


Die Zahlungsabwicklung im Sinne von Abbuchungen wird in ähnlicher Weise von den folgenden Unternehmen betrieben:

Unklarer Hintergrund der Abbuchung

Der Verwendungszweck in Fällen der SEPA Secure GmbH & Co. KG wirkt nicht selten kryptisch und enthält zum Beispiel Begriffe wie „Order-ID“, „Datingleads“ oder „Support www.bill4.me“.

Bei Prüfung der Internetseite www.bill4.me fällt auf, dass diese auf die Seite https://www.commpay.net/info weiterleitet. Diese ist mit „Informationsportal“ betitelt und enthält derzeit lediglich eine Art Kontaktformular, wo man zunächst seine E-Mail-Adresse, die betroffene Bankverbindung ( IBAN ) und die End-To-End-Referenz eintragen soll. Dabei bleibt vollkommen unklar, wem man seine Daten preisgibt – ein Impressum oder sonstige Anbieterdaten gibt es nicht. (Stand: März 2024)


Das sollten Sie tun

Von einer ungeprüften Nutzung derartiger Internetseiten, die auf einem Kontoauszug als Verwendungszweck angegeben sind, ist daher dringend abzuraten. Insbesondere sollten Sie keine sensiblen Informationen wie Bankdaten o.ä. angeben.

Das gleiche gilt für Telefonnummern oder sonstige Versuche der Kontaktaufnahme über Abbuchungen oder Überweisungen: Sollte es sich um eine Firma o.ä. handeln, mit der Sie ohnehin ein Vertragsverhältnis haben (sodass eine Abbuchung möglicherweise legitim ist), so liegen dieser in aller Regel bereits Ihre Daten vor, die Sie beim Vertragsschluss wie einer Buchung oder einer Registrierung angegeben haben. Auch Inkasso-Unternehmen sollten Ihre Daten in der Regel vom Auftraggeber, also von Ihrem Vertragspartner erhalten können.


Wie können wir Ihnen helfen?

Das Problem an Abbuchungen mit unklarem Verwendungszweck oder von Zahlungsdienstleistern ist regelmäßig, dass der Grund der Lastschrift unklar und der Vertragspartner zunächst unbekannt ist.

Ein bloßes Zurückbuchen / Zurückgeben von Lastschriften führt nicht dazu, dass der Grund der Abbuchung (= ein etwaiger Vertrag) angegriffen oder beendet wird – ganz im Gegenteil: Nicht selten sind dann ein Inkasso-Verfahren oder Mahnungen von Rechtsanwälten mit weiteren Kosten die Folge.

Deshalb ist anwaltliche Hilfe ratsam:

Wir führen ein Auskunftsverfahren zur Ermittlung des Auftraggebers durch und verteidigen sodann gegen Forderungen aus einem etwaigen Vertragsverhältnis.



Wir konnten schon zahlreiche Betroffene in derartigen Fällen helfen.

Gerne helfen wir auch Ihnen.


Schicken Sie uns gerne Ihre Abbuchungen über das Kontaktformular für eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung:   Kontakt | e-commerce-Kanzlei


Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Foto(s): © maho – stock.adobe.com


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