Abbuchungen der D.I.E. GmbH stoppen + Hilfe gegen Jedermann Inkasso

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Angaben über den Autor RA Sebastian GünnewigHinweise zu Bewertungen  von ProvenExpert

Die D.I.E. GmbH, ansässig in Monheim am Rhein, betreibt eine Vielzahl von Datingportalen, darunter beliebte Seiten wie triff-mich-heute.com, mega.date, w.dating und flirt-lounge.com. Diese Plattformen ermöglichen es Nutzern, sich zunächst kostenlos zu registrieren. Oft wird jedoch eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft benötigt, um vollständigen Zugang zu den Nutzerprofilen zu erhalten.

Kostenfreie Testphase und automatische Verlängerung

Die D.I.E. GmbH bietet regelmäßig Schnupperangebote an, die oft sehr günstig sind, etwa eine Testphase für 1,00 € über 14 Tage. Wichtig ist jedoch, dass Nutzer diese Testphase rechtzeitig, mindestens eine Woche vor Ablauf, kündigen müssen. Andernfalls verlängert sich das Abo automatisch zu höheren Kosten, was bei einer Laufzeit von acht Wochen zu monatlichen Gebühren von bis zu 198,00 € führen kann. Diese hohen Kosten entstehen insbesondere, wenn viele Nutzer ungewollt in die Kostenfalle einer Premium-Mitgliedschaft tappen. Bei der Abbuchung erscheinen in der Regel Verwendungszwecke wie „DIE GmbH“ oder „www.die.gmbh“. Aber auch „IDEO Labs GmbH“ oder „ideosupport“ und vergleichbare sind möglich.

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Inkassoverfahren nach Rückgabe von Lastschriften

Wenn Lastschriften von Betroffenen zurückgegeben oder storniert werden, folgt oft schnell eine Mahnung von der D.I.E. GmbH. Ignorieren Betroffene diese Mahnungen, wird in der Regel die Jedermann Inkasso GmbH mit dem Inkasso der offenen Gebühren beauftragt. In den Mahnungen wird auf eine angebliche offene Forderung hingewiesen und oft werden Details zur Anmeldung sowie die genutzte E-Mail-Adresse angegeben. Diese Vorgehensweise kann für die Betroffenen belastend sein und zu zusätzlichem Druck führen.

Dringlichkeit der Reaktion auf Inkassomahnungen

Betroffene, die Inkasso-Mahnungen erhalten, sollten zeitnah handeln, um mögliche rechtliche Schritte zu vermeiden. Andernfalls können weitere Maßnahmen drohen, wie etwa ein anwaltliches Mahnverfahren, das eine Erhöhung der Gebühren zur Folge haben kann, oder gerichtliche Schritte. Eine schnelle Reaktion kann dabei helfen, die Situation zu klären und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

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Wir konnten schon viele Betroffene gegen derartige (vermeintliche) Forderungen verteidigen.

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Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Foto(s): Coloures-Pic - stock.adobe.com


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