Abfindung: Der häufigste Irrtum – und wie Arbeitnehmer ihn vermeiden können

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen. 

Wer denkt, dass Arbeitnehmer nach einer Kündigung nur ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Abfindung bekommen können, irrt! Warum das ein Irrtum ist, und was Arbeitnehmer stattdessen als Abfindung einfordern sollten, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Arbeitnehmer, Anwälte und selbst Richter machen oft den Fehler, dass sie bei Abfindungsverhandlungen automatisch davon ausgehen, dass die Abfindung ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr betragen müsse. Arbeitnehmern wird diese Berechnungsformel oft vorgehalten, als ob es keine Alternative dazu gäbe.

Nur: Grundsätzlich muss sich niemand mit dieser Formel zufriedengeben!

Im Fall eines Bruttoverdiensts von 5000 Euro würde nach dieser Formel bei einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren eine Abfindung von 5000 Euro herauskommen. Warum bei einer solchen Abfindung vor allem der Arbeitgeber profitiert, zeigt das folgenden Beispiel:

Zieht sich der Kündigungsschutzprozess bis zur Berufung hin, kann es gut sein, dass das Verfahren erst nach eineinhalb bis zwei Jahren endet. Verliert der Arbeitgeber dann den Prozess, muss er den ungeliebten Arbeitnehmer wieder einstellen und ihm regelmäßig auch noch das gesamte Gehalt mitsamt Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungskosten nachzahlen.

Einen Arbeitnehmer nach der Kündigungsschutzklage wieder einstellen zu müssen ist für Arbeitgeber oft bereits mit erheblichen innerbetrieblichen Nachteilen verbunden. Es sind aber die hohen fünfstelligen oder sogar sechsstelligen Nachzahlungen, die Arbeitgeber naturgemäß am meisten fürchten – und unbedingt vermeiden wollen.

Eine Abfindung in Höhe von 5000 Euro ist für einen Arbeitgeber, der schlechte Karten bei einem Kündigungsschutzprozess hat, deshalb regelmäßig ein Glücksfall. Gemessen am Risiko des Arbeitgebers wäre hier selbst eine Abfindung von 20.000 Euro in vielen Fällen ein gutes Geschäft für ihn.

Im Endeffekt kommt es darauf ab, wie gut der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers ist, ob beispielsweise das Kündigungsschutzgesetz gilt oder der Arbeitnehmer wegen eines Grades der Schwerbehinderung oder einer Betriebsratsmitgliedschaft oder aus anderen Gründen Sonderkündigungsschutz genießt.

Und es kommt darauf an, ob die Kündigung die gesetzlichen Voraussetzungen eher erfüllt oder nicht. Im letztgenannten Fall steigt das Prozessrisiko des Arbeitgebers erheblich, und damit auch seine Bereitschaft, eine hohe Abfindung zu zahlen.

Hier das beste Ergebnis für Arbeitnehmer herauszuholen ist grundsätzlich Verhandlungssache, und solche Verhandlungen sollte man immer einem erfahrenen Arbeitsrechtler und Abfindungsprofi überlassen!

Wichtig: Um überhaupt Chancen auf eine Abfindung zu haben, muss der Arbeitnehmer nach einer Kündigung regelmäßig Kündigungsschutzklage einreichen.

Ich rate Arbeitnehmern, nach dem Erhalt des Kündigungsschreibens umgehend, am besten am selben Tag, einen auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anzurufen und prüfen zu lassen, ob sich die Klage lohnt.

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