Abfindung: Die 5 wichtigsten Fakten, die Sie als Arbeitnehmer zum Thema Abfindung wissen sollten

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Ein Rechtstipp der copy & right – Rechtsanwaltskanzlei – Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in der Metropolregion Hamburg.

Haben Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten oder wird Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten und fragen Sie sich nun, ob und wie Sie eine möglichst hohe Abfindung erhalten können? In diesem Rechtstipp erfahren Sie die 5 wichtigsten Fakten, die Sie als betroffener Arbeitnehmer zum Thema Abfindung wissen müssen.

1. Habe ich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses automatisch einen Anspruch auf Abfindung?

Arbeitnehmer haben bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses in der Regel nicht automatisch Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung. Ein solcher kann sich jedoch in Ausnahmefällen aus Vereinbarungen in Sozialplänen, Tarifverträgen oder aus dem Arbeitsvertrag oder Geschäftsführervertrag ergeben.

2. Wie komme ich dennoch zu einer Abfindung?

Auch wenn Sie nach dem Gesetz keinen direkten Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben, gibt es häufig doch noch eine Möglichkeit eine Abfindung zu erreichen. Oft vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer nämlich freiwillig im Rahmen eines Aufhebungsvertrages die Zahlung einer Abfindung, um das Arbeitsverhältnis schnell zu beenden und einem Urteil im Kündigungsschutzprozess aus dem Weg zu gehen. Eine Abfindung kann sowohl in einem Aufhebungsvertrag als auch im Rahmen eines Vergleichs zur Beendigung einer Kündigungsschutzklage geschlossen werden.

3. Was ist eine Regelabfindung?

Wenn es um Abfindungen geht, fällt oft der Begriff der Regelabfindung.

Nach diesem Erfahrungssatz soll eine Abfindung in Höhe von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr im Regelfall angemessen sein.

In der Praxis kann dieser Erfahrungssatz zwar als Argument für bei Verhandlungen über die Höhe einer Abfindung benutzt werden. Ein Anspruch auf Abfindung in dieser Höhe besteht jedoch nicht.

Je nach den Umständen kann auch eine wesentlich niedrigere oder weitaus höhere Abfindung angemessen sein.

Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bei den Verhandlungen über die Höhe Ihrer Abfindung oder den Abschluss eines Aufhebungsvertrags beraten.

4. Wovon hängt die Höhe der Abfindung ab?

Die Höhe einer angemessenen Abfindung ist Verhandlungssache. Sie hängt insbesondere von folgenden Faktoren ab:

  • Erfolgsaussichten in einem Kündigungsschutzprozess
  • Stärke des Kündigungsschutzes im Einzelfall
  • Dringlichkeit der Kündigung für den Arbeitgeber
  • Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers
  • Höhe des Gehalts des Arbeitnehmers
  • weitere Ansprüche des Arbeitnehmers (z. B. Vergütung für Überstunden)
  • branchenspezifische Erfahrungswerte
  • Verhandlungsgeschick

Die Verhandlung über die Höhe einer Abfindung im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kommt in der Praxis oft einem Pokerspiel gleich. Um hierbei klug und strategisch vorgehen zu können, sind die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung und eine realistische Einschätzung der rechtlichen Chancen und Risiken sowie der Interessenlage und der Persönlichkeit der Gegenseite besonders wichtig.

5. Vermindert eine Abfindung den Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Im Allgemeinen hat die Zahlung einer Abfindung keine nachteiligen Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Anders kann es aussehen, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag abgeschlossen haben. Dann riskieren Sie möglicherweise eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe.

Negative Auswirkungen auf Ihren Arbeitslosengeldanspruch sind auch zu befürchten, wenn Sie als Arbeitnehmer in eine Verkürzung Ihrer Kündigungsfristen eingewilligt haben.

Diese Nachteile lassen sich jedoch oftmals durch geschickte Formulierungen im Aufhebungsvertrag vermeiden oder abmildern. Sprechen Sie uns gerne an.

Ich hoffe, dieser Beitrag hat Ihnen geholfen. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, mich anzurufen oder mir eine Nachricht zu schreiben. Ich freue mich, von Ihnen zu hören.

Rechtsanwalt Thomas Seidel

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