Zeitarbeit: Die wichtigsten Fakten
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Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten
- Was ist die Arbeitnehmerüberlassung?
- Arbeitsvertrag und Arbeitsleistung – was gilt?
- Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung – was ist das?
- Wann liegt eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vor?
- Welche Tarifverträge gelten für die Zeitarbeitsbranche?
- Was ist unter Personalleasing zu verstehen?
- Wissenswertes zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Die wichtigsten Fakten
- Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn der Verleiher (Zeitarbeitsfirma/Arbeitgeber) einem Entleiher (einer dritten Person / einem Kunden) gegen Entgelt einen Leiharbeitnehmer (Arbeitnehmer) überlässt.
- Synonyme der Arbeitnehmerüberlassung sind Leiharbeit, Zeitarbeit, Mitarbeiterüberlassung etc.
- Der Verleiher muss die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernehmen.
- Leiharbeitskräfte sind den Stammarbeitnehmern finanziell gleichgestellt (Equal-Pay-Grundsatz).
- Ein Arbeitnehmer darf dem gleichen Entleiher höchstens 18 Monate überlassen werden.
- Gibt es im Entleiherbetrieb einen Betriebsrat, muss er der Überlassung zustimmen.
Was ist die Arbeitnehmerüberlassung?
Wenn eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, dann wird im Grunde ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber an einen Kunden (anderen Arbeitgeber) verliehen. Den Arbeitgeber nennt man Verleiher, den Kunden nennt man Entleiher und den Mitarbeiter nennt man Leiharbeitnehmer.
Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) finden sich die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Das Gesetz enthält Bestimmungen zur Erlaubnispflicht für gewerbliche Verleiher, die zeitliche Begrenzung der Überlassung sowie die Entstehung des Arbeitsverhältnisses.
Arbeitsvertrag und Arbeitsleistung – was gilt?
Die grundsätzlichen Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden sich im Arbeitsvertrag. Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird der Arbeitsvertrag zwischen dem Leiharbeiter und dem Verleiher, der Zeitarbeitsfirma, geschlossen. Deshalb entscheidet auch der Verleiher, ob der Vertrag verlängert bzw. der Urlaub gewährt und eine Abmahnung oder Kündigung ausgesprochen wird. Das Entgelt des Arbeitnehmers wird ebenfalls vom Verleiher bezahlt.
Die Arbeitsleistung erbringt der Leiharbeitnehmer beim Entleiher, also in dessen Unternehmen. Der Mitarbeiter ist dort zeitgleich begrenzt tätig und ist an die Weisung des Entleihers gebunden. Ebenso legt der Entleiher die täglichen Arbeitszeiten und Pausen fest und überwacht die Arbeitsqualität.
Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung – was ist das?
Da der Verleiher (Arbeitgeber) für die Überlassung eines Leiharbeitnehmers eine Gebühr verlangt, handelt es sich in den meisten Fällen von Leiharbeit um eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag regelt alle Rahmenbedingungen dieser Überlassung.
Möchte eine Zeitarbeitsfirma / ein Personaldienstleister die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung betreiben, benötigt sie/er gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG (gesetzliche Erlaubnispflicht) eine behördliche Erlaubnis, z. B. von der Agentur für Arbeit.
Zudem muss der Verleiher dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts (sog. Equal Pay) gewähren.
Wann liegt eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vor?
Eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung kann man auch als unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung bezeichnen. Eine solche unerlaubte Verleihung kann vorliegen, wenn keine behördliche Erlaubnis vorliegt, die eigentliche Arbeitnehmerüberlassung als Werkvertrag definiert wird oder die Tätigkeit als selbstständige Tätigkeit (sog. Scheinselbstständigkeit) deklariert wird.
Liegt eine solche verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vor, ist der Arbeitsvertrag zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Arbeitnehmer ungültig. Zudem entsteht zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis. Darüber hinaus kann ein Verstoß als eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Welche Tarifverträge gelten für die Zeitarbeitsbranche?
Die DGB-Gewerkschaften haben mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) zwei geltende Tarifverträge geschlossen. Wird der Arbeitnehmer für Tätigkeiten überlassen, für die ein Mindestlohn gilt, ist nach § 8 Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz dem Leiharbeitnehmer mindestens dieser Mindestlohn zu zahlen. Die Tarifverträge sehen relativ kurze Kündigungsfristen vor, z. B. ist im iGZ-Tarifvertrag geregelt, dass eine Kündigung in den ersten vier Wochen der Probezeit mit einer Frist von zwei Arbeitstagen erfolgen kann.
Was ist unter Personalleasing zu verstehen?
Grundsätzlich bedeutet Personalleasing das Entleihen von Arbeitskräften gegen Gebühr für einen begrenzten Zeitraum.
- Synonyme für Personalleasing sind:
- Leiharbeit
- Zeitarbeit
- Temporärarbeit
- Arbeitnehmerüberlassung
- Mitarbeiterüberlassung
Der Leiharbeitnehmer ist für diesen Zeitraum nicht bei dem Unternehmen, also dem Entleiher, angestellt, bei dem er tätig wird, sondern bei der jeweiligen Personalleasingfirma – auch als Verleiher bezeichnet. Der Leiharbeitnehmer erhält bei diesem einen gewöhnlichen Arbeitsvertrag, wird aber über die Dauer tatsächlich bei verschiedenen Unternehmen eingesetzt. Zwischen der Personalleasingfirma und dem Unternehmen, in dem der Leiharbeiter tätig ist, wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen.
Leiharbeitnehmer werden meist im produzierenden Gewerbe, Tourismusbereich, in der Landwirtschaft oder im Baugewerbe angestellt.
Wissenswertes zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – kurz AÜG. Darin sind unter anderem folgende Bestimmungen bezüglich der Leiharbeit enthalten:
Gleicher Lohn (§ 8 AÜG)
Dem Leiharbeiter ist derselbe Lohn zu zahlen, den die Beschäftigten im entleihenden Unternehmen bekommen. Auch hinsichtlich anderer Arbeitsbedingungen darf er nicht benachteiligt werden.
Höchstüberlassungsdauer (§ 1 Abs. 1b)
Der Leiharbeitnehmer darf für maximal 18 Monate in Folge bei demselben Entleiher arbeiten – außer die Beschäftigung wird für mindestens drei Monate am Stück unterbrochen.

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Rechtstipps zu "Zeitarbeit"
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25.04.2025 Rechtsanwalt Hermann Kaufmann„… Auch in der Zeitarbeit tut sich was. Verträge über Leiharbeit (auch „Arbeitnehmerüberlassung“ genannt) dürfen nun in Textform abgeschlossen werden. Praktisch – denn Verstöße gegen die alte Formvorschrift konnten …“ Weiterlesen
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22.03.2025 Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M.„… durch eine Verminderung von Zeitarbeitern und eine Reduzierung externer Auftragsvergaben abzumildern. Mercedes verfolgt jedoch einen anderen Weg, der darauf abzielt, flexibler zu werden, indem zunehmend …“ Weiterlesen
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15.01.2025 Rechtsanwältin Nicole MutschkeAb dem 1. Januar 2025 tritt eine Änderung in Kraft, die die gesamte Zeitarbeitsbranche betreffen wird: Die bisherige Schriftform für Überlassungsverträge zwischen Verleihern und Entleihern wird durch … Weiterlesen
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07.01.2025 Rechtsanwältin Vania Griessl„… , wenn die Elternzeit per E-Mail beantragt wird. Der Arbeitgeber kann sich also ab 2025 nicht mehr auf die fehlende Schriftform berufen. 4. Textform in der Zeitarbeit Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG …“ Weiterlesen
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30.12.2024 Rechtsanwalt Daniel van Heiden„… in der Zeitarbeit ab 01.11.2024 auf 14,00€/Std. und ab 01.03.2025 auf 14,53€/Std. Erhöhung der max. Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 auf bis zu 24 Monate. Erhöhung der Leistungen der gesetzlichen …“ Weiterlesen
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25.03.2024 Rechtsanwältin Jella Forster-Seher„… auf ein Arbeitszeugnis Bei Verlassen des Unternehmens hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erstellung eines Arbeitszeugnisses (Praktikant, Aushilfe, Minijobber, Azubi, Zeitarbeiter, befristet …“ Weiterlesen
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25.10.2023 Rechtsanwalt Helmut Göttler„… zu dem Interesse des Verleihers, den Zeitarbeiter an Kunden auch künftig zu "verleihen" und damit entsprechende Umsätze zu erzielen. Eine Übernahme des Leiharbeitnehmers ist aber vom Gesetzgeber …“ Weiterlesen
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22.08.2023 Rechtsanwalt Sebastian Agster„… , dass sie maximal an 90 von 180 Tagen mit mindestens 30 Stunden pro Woche stattfindet. Es sind besondere Regelungen zur Sozial-Versicherung zu beachten. Leiharbeit und Zeitarbeit: Der Beschäftigte …“ Weiterlesen
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07.07.2023 Rechtsanwalt Sebastian Agster„… beider Parteien. Das Arbeitsschutzgesetz sieht auch rechtsfähige Personen-Gesellschaften und juristische Personen als Arbeitgeber vor (zum Beispiel in Form einer GmbH). Bei Leiharbeit und Zeitarbeit …“ Weiterlesen
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31.01.2023 Rechtsanwältin Jana Christina Hartmann„… Fähigkeiten und Qualifikationen, in Jobs vermittelt bzw. zu vermitteln versucht. Dies förderte einerseits den Niedriglohnsektor und andererseits die Zeitarbeit und nicht, wie eigentlich erforderlich …“ Weiterlesen
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20.01.2023 Rechtsanwalt Dominik Wawra„Was ist Zeitarbeit? Die Zeitarbeitsfirma (Personal-Dienstleister) überlässt ihre Arbeitnehmer einem Dritten (Entleiher). Der Arbeitnehmer leistet die Arbeit für den Entleiher und unterliegt dessen …“ Weiterlesen
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05.01.2023 Rechtsanwalt Dominik Wawra„… den Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art. 5 Richtlinie 2008/104. Das Bundesarbeits-Gericht (BAG) brachte den Fall zum EuGH, um Folgendes zu klären: Inwieweit darf ein Tarifvertrag der Zeitarbeit …“ Weiterlesen
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21.09.2022 Rechtsanwalt Marcel Seifert„… in dem Unternehmen der zwischen Südwestmetall und der IG Metall abgeschlossene „Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit“. Der Vertrag regelt u.a., dass bei Leiharbeitern eine Überlassungsdauer von 48 Monaten …“ Weiterlesen
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10.08.2022 Rechtsanwalt Wolfgang Herfurtner„… zur Festanstellung bietet Zeitarbeit eine größere Flexibilität. Der Gesetzgeber will Missbrauch zum Nachteil von Arbeitnehmern verhindern. Betriebliche Mitbestimmung: Im Betriebsverfassungsgesetz ist geregelt …“ Weiterlesen
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21.03.2022 Rechtsanwalt Martin Loibl„Zeitarbeit ist grundsätzlich nur vorübergehend zulässig – aber selbst bei 55 Monaten Beschäftigungsdauer hat ein Leiharbeiter keinen Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, so …“ Weiterlesen
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22.02.2022 Rechtsanwalt Ulrich Kerner„… von Überstundenzuschlägen im jeweiligen Monat so gut wie nicht mehr möglich ist. Hiergegen hat sich nun der europäische Gerichtshof gewandt. Klage auf Überstundenzuschläge nach Urlaub Der Manteltarifvertrag für Zeitarbeit …“ Weiterlesen
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06.12.2021 Rechtsanwältin Dr. Evelyn Gabrys„… . Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (Minusstunden) wird verzichtet. Auch Leiharbeitnehmer (Beschäftigte in Zeitarbeit) erhalten Kurzarbeitergeld. Höhe des KUG Das KUG beträgt grundsätzlich 60% (bzw. 67 …“ Weiterlesen
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06.12.2021 Rechtsanwalt Fabian Heyse„… zu kündigen. Eine betriebsbedingte Kündigung ist in diesen Fällen oft unwirksam. Mit einer Kündigungsschutzklage können Zeitarbeiter ihren Arbeitsplatz sichern oder aber eine Abfindung aushandeln …“ Weiterlesen
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01.11.2021 Rechtsanwalt Fabian Heyse„… setzen die Zeitarbeiter ein, um Hochzeiten mit vielen Aufträgen abzudecken oder den Fachkräftemangel auszugleichen. Läuft es in einer Firma mal nicht gut und Arbeitsplätze sollen gestrichen werden …“ Weiterlesen
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23.06.2021 Rechtsanwältin Christiane Zollner„… und während des Zeitraums der Kurzarbeit weiter beschäftigt werden. Während der Corona-Pandemie können auch Zeitarbeiter das Kurzarbeitergeld erhalten. 1.4 Anzeige des Arbeitsausfalles bei der Arbeitsagentur …“ Weiterlesen
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04.01.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… , Gemeinschaftspraxen von Zahnärzten, Ausländische Saison- oder Zeitarbeiter (besonders Schlachtbetriebe, Baustellen und in der Landwirtschaft), Zeitarbeistfirmen, Fahrdienste sowie das Transportgewerbe …“ Weiterlesen
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03.10.2021 Rechtsanwalt Peter Koch„… , deren Arbeitsentgelt auf der Grundlage von Tarifverträgen zwischen den Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeit und der Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften zur Zeitarbeit und Personalmanagement …“ Weiterlesen
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20.04.2020 Rechtsanwalt Rüdiger Werner LL.M.„… Beschäftigte in Zeitarbeit. Sind mindestens 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen, kann Ihr Betrieb bei der Agentur für Arbeit für Sie Kurzarbeit beantragen. Sonst muss mindestens …“ Weiterlesen