Geistiges Eigentum richtig schützen | Die Gewerblichen Schutzrechte im Überblick

  • 3 Minuten Lesezeit

Wenn Sie eine Idee haben, von der sie überzeugt sind oder Sie ihr geistiges Eigentum schützen möchten, dann  gibt es dafür verschiedene Rechte die ich ihnen gern einmal im Überblick vorstellen möchte.

Patent & Gebrauchsmuster

Die  wohl bekannteste Möglichkeit geistiges Eigentum zu schützen, ist die Anmeldung eines Patents. Es gibt auch noch einen „kleinen  

Bruder“ des Patents, das sogenannte Gebrauchsmuster. Bei beiden ist es so, dass es sich um technische  Schutzrechte handelt, die ausschließlich die technische Funktion eines Produkts schützen können.

Marken

Daneben gibt es auch noch die Marke, die man beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim European Intellectual  Property Office (EUIPO) anmelden kann. Bei der Marke ist es so, dass es dort nicht um die Funktion des Produkts geht, sondern um die Zuordnung der Herkunft von Produkten zu einem bestimmten Unternehmen.

Designs und Geschmacksmuster

Als drittes gibt es dann noch das Design beziehungsweise  das Geschmacksmuster. Beide Begriffe meinen dasselbe. Design ist der Begriff, den wir jetzt in Deutschland verwenden. Geschmacksmuster heißt es auf Europäischer Ebene. Bei beiden geht es darum, die Oberflächengestaltung und das Aussehen von Produkten zu schützen.

Urheberrecht

Als viertes gibt es noch das Urheberrecht. Beim Urheberrecht ist die Besonderheit, dass es sich anders als beim Patent bei der Marke oder beim eingetragenen Design nicht um ein eingetragenes Schutzrecht handelt. Ein Urheberrecht kann auch nicht in ein amtliches Register eintragen werden. Es gibt zwar private Anbieter, die solche Eintragungen in ihren eigenen Registern anbieten, aber das ist eher unseriös.

Das Urheberrecht bezieht sich dabei auf verschiedenste Arten von Werken, also zum Beispiel Sprachwerke, wie Gedichte oder Romane, auf Bilder und Bildwerke sowie Fotografien und auf Werke der Musik.

Warum sollte man geistiges Eigentum schützen?

Zunächst einmal dient die Anmeldung eines  gewerblichen Schutzrechts der Absicherung von Investitionen. Wenn sie zum  Beispiel ein innovatives Unternehmen sind und  viel Zeit und Geld in die Entwicklung Ihres Produkts gesteckt haben, dann möchten Sie natürlich sicherstellen, dass Sie selbst die Früchte Ihrer Arbeit ernten und dass sich nicht andere als Trittbrettfahrer ihre Leistung für sich ausnutzen.

Weiterhin erhalten Sie durch ein gewerbliches Schutzrecht ein Ausschließlichkeit. Sie haben also ein Monopol auf die geschützte Idee und nur Sie dürfen diese Marke, das Design oder diese technische Erfindung benutzen.

Ein weiterer Nutzen gewerblicher Schutzrechte besteht darin, dass Sie Dritten Lizenzen an Ihrem Schutzrecht einräumen können, um so eine weitere Einnahmequelle zu generieren. Dabei kann genau vereinbart werden,  in welchen Grenzen das Recht im Einzelnen genutzt werden darf. So kann die Lizenz beispielsweise exklusiv oder nicht exklusiv erteilt werden oder auch inhaltlich beschränkt werden, zum Beispiel auf  bestimmte Vertriebswege.

Für viele Unternehmen ist das Anmelden gewerblicher Schutzrechte zudem auch eine Art Imagefaktor. Wenn sie zum Beispiel an ihre Marke das ®-Zeichen anbringen können oder Ihr Produkt als „patentiert“ bezeichnen können, verfügen Sie über ein Alleinstellungsmerkmal.

Kann jede Idee als geistiges Eigentum geschützt werden?

Hierzu ist es zunächst wichtig zu wissen, dass Ideen nie abstrakt geschützt werden können, sondern immer nur in ihrer konkreten Umsetzung.

Beim Patent zum Beispiel reicht es daher nicht aus, dass Sie mitteilen, wie Sie sich einen bestimmten Erfolg vorstellen und was das Erzeugnis bewirkt. Sie müssen vielmehr darlegen, wie es funktioniert und müssen die Funktionsweise dabei so konkret schildern, dass ein Fachmann den Prozess nachvollziehen und das Erzeugnis nachbauen kann.

Zudem ist es so, dass bei allen gewerblichen  Schutzrechten gewisse Grenzen dahingehend abgesteckt  sind, was man als Idee schützen kann. Bei Markenanmeldungen ist es beispielsweise nicht möglich, beschreibende Angaben als Marke anzumelden. So kann zum Beispiel die Bezeichnung „Apple“  nicht als Wortmarke für Dienstleistungen des Groß- und Einzelhandels mit  Äpfeln angemeldet werden, sehr wohl aber für Computer.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen in diesem Rechtstipp einen guten Überblick geben, wie man Ideen richtig schützt und geistiges Eigentum sichert, welche gewerblichen Schutzrechte es gibt und wie sie sich voneinander abgrenzen.

Falls Sie Fragen haben, sprechen sie mich gerne an. Ich  freue mich darauf, von ihnen zu hören.

Thomas Seidel

Rechtsanwalt

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Foto(s): ©Pexels/Ron Lach


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