Abgasskandal EA 288 – LG Köln spricht Schadenersatz bei Audi A4 zu

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Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Audi A4 mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 durchgesetzt. Das Landgericht Köln entschied mit Urteil vom 15. Juli 2022, dass der Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist und der Kläger gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung habe (Az.: 20 O 378/20).

Der Motor EA 288 wird von VW gebaut und ist das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Wie der Vorgänger wird er bei Dieselfahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt. Das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen hat sich auch bei diesem Motor nicht erledigt und Schwering Rechtsanwälte hat zum wiederholten Mal Schadenersatz durchgesetzt.

Der Kläger in dem Verfahren vor dem LG Köln hatte den Audi A4 Avant 2.0 TDI im August 2017 als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von rund 23.600 Kilometern zum Preis von 26.100 Euro erworben. Der Audi A4 ist nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen und mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 und einem SCR-Katalysator ausgestattet. Zudem verfügt die Motorsteuerung über die sog. Fahrkurvenerkennung.

Diese Funktion erkennt anhand verschiedener Parameter, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Dann wird die Abgasrückführungsrate (AGR-Rate) auch weiter auf einen hohen Niveau gehalten, wenn der SCR-Katalysator seine optimale Betriebstemperatur von 200 Grad erreicht hat. Im Realbetrieb auf der Straße wird die AGR-Rate jedoch reduziert, sobald der Katalysator die erforderliche Betriebstemperatur erreicht hat. Zudem wird im Prüfmodus die Harnstofflösung AdBlue früher eingespritzt als unter normalen Betriebsbedingungen. Folge ist, dass der Stickoxid-Ausstoß im realen Straßenverkehr höher ist als im realen Straßenverkehr.

Ein freiwilliges Software-Update ließ der Kläger nicht installieren und machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend.

Das LG Köln folgte den Ausführungen des Klägers und sprach ihm Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. Das Fahrzeug sei mit unzulässigen und prüfstandsbezogenen Abschalteinrichtungen ausgestattet. So werde durch die Fahrkurvenerkennung erkannt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist das der Fall, zeige das Fahrzeug ein anderes Emissionsverhalten als unter normalen Betriebsbedingungen. So werde eine hohe AGR-Rate auch nach Erreichen der Betriebstemperatur des Katalysators beibehalten und mit der Einspritzung von AdBlue früher begonnen. Dies führe unstreitig dazu, dass der Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand geringer ist als im realen Straßenverkehr.

Eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung stelle die Programmierung der AdBlue-Einspritzung dar, so das LG Köln. Mit abnehmender Füllmenge des AdBlue-Tanks werde die Dosierung des Harnstoffs reduziert. Im Prüfmodus sei der AdBlue-Tank hingegen voll, so dass immer ausreichend Harnstoff zugefügt werden könne. Auch dies führe im Straßenverkehr zu einem anderen Emissionsverhalten als im Prüfmodus. Bei den Funktionen handele es sich daher um unzulässige Abschaltreinrichtungen, über deren  Vorhandensein die Zulassungsbehörde getäuscht worden sei, stellte das LG Köln klar.

Dem Kläger sein schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Es könne davon ausgegangen werden, dass er das Auto nicht gekauft hätte, wenn er Kenntnis von einer unzulässigen Abschalteinrichtung und dem damit verbundenen drohenden Verlust der Zulassung gehabt hätte. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden, entschied das LG Köln.

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises (26.100 Euro) verlangen. Für die gefahrenen rund 47.200 Kilometer muss er sich allerdings eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 4.450 Euro anrechnen lassen. Damit bleibt ein Anspruch auf Zahlung von 21.650 Euro.

Schwering Rechtsanwälte hat schon zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile im Abgasskandal 2.0 erzielt. „VW behauptet zwar, dass es beim Motor EA 288 keine Abgasmanipulationen gibt, die Gerichte sehen dies jedoch zunehmend anders. Daher bestehen auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/audi-abgasskandal




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