Abgasskandal – Frist für VW-Aktionäre zur Anmeldung von Schadenersatzansprüchen läuft aus

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Jahrelang täuschte Volkswagen nicht nur Verbraucher, sondern auch seine Aktionäre über die Umweltverträglichkeit seiner Autos. Nur vermeintliche Erfolge wurden an der Börse durch steigende Aktienkurse honoriert, sodass viele Aktionäre ihre Aktien objektiv überteuert erworben haben.

Betroffen sind hiervon Aktionäre, die ihre Aktien ab dem Jahr 2007 erworben haben. Nach Recherchen der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälte der Kölner Sozietät Müller Seidel Vos war die Volkswagen AG seitdem verpflichtet, den Kapitalmarkt über den Dieselbetrug zu informieren. Eine solche Unterrichtungspflicht sieht das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vor, um Fairness an der Börse sicherzustellen und Insidern das Handwerk zu legen. Missachtet ein Emittent diese Pflicht, haftet er den betroffenen Aktienkäufern für die daraus entstandenen Schäden.

Dass die Volkswagen AG diese Pflicht verletzt hat, ist Gegenstand eines Kapitalanleger-Musterverfahrens bei dem Oberlandesgericht Braunschweig. In diesem Gerichtsverfahren wird allgemeingültig geklärt, ob und in welchem Umfang Volkswagen seine Aktionäre geschädigt hat. Hierauf können sich dann alle betroffenen Aktionäre berufen.

Dabei ist aber zu beachten, dass die Ansprüche bis zu einer Klärung verjähren können. Aktionäre müssen daher selbst aktiv werden, um diese Verjährung zu hemmen. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bietet hierfür eine anlegerschützende Möglichkeit: Durch eine bloße Anspruchsanmeldung kann die Verjährung bis zum Ende des Musterverfahrens gehemmt werden. Dabei sind die Kosten besonders gering. Gegenüber einer üblichen Klage in der ersten Instanz fallen nur knapp ein Drittel der Anwaltskosten und nur ein Sechstel der Gerichtskosten an. Je nach Vertrag werden diese Kosten auch von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Wichtig ist dabei, dass eine solche Anspruchsanmeldung zeitlich befristet und nur bis zum 8. September 2017 möglich ist. Nach diesem Termin bleibt nur der teurere Klageweg.

Die Anspruchsanmeldung kann dabei nicht von einem Aktionär selbst vorgenommen werden, sondern muss nach den Vorschriften des KapMuG durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Müller Seidel Vos führt bereits für eine Reihe privater und institutioneller VW-Aktionäre eine Vielzahl von Klageverfahren gegen die Volkswagen AG mit einem Schadensvolumen im hohen sechsstelligen Millionenbereich. Zudem wurden wir von etlichen VW-Aktionären, die wegen der Kosten bislang eine Klage gescheut haben, beauftragt, deren Ansprüche im eröffneten KapMuG-Verfahren zur Verjährungshemmung anzumelden.

Bei Interesse können betroffene VW-Aktionäre ihre Schadenersatzansprüche gegen VW über Müller Seidel Vos Rechtsanwälte anmelden. Hierzu können betroffene Anleger uns einfach Ihre Wertpapierhandelsabrechnungen (Käufe und Verkäufe) und einen nach dem 18. September 2015 datierenden Depotauszug – gerne per E-Mail – zusenden. Rechtsanwalt Heiko Müller wird dann Ihre individuellen Ansprüche berechnen und Ihnen die weitere Vorgehensweise sowie die damit verbundenen Kosten erläutern.


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