VW-Abgasskandal: Frist zur Anmeldung von Ansprüchen für VW-Aktionäre läuft am 08.09.2017 ab

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Volkswagen – das Zeitfenster schließt sich

Seit September 2015 hat sich unser Bild des Volkswagen-Konzerns – und inzwischen auch der gesamten deutschen Automobilindustrie – gewandelt. Die Vorstellung, dass die Volkswagen-Ingenieure die Speerspitze der Automobilbaukunst bildete und in Sachen Umweltverträglichkeit des Diesels der Konkurrenz enteilt waren, wurde gründlich widerlegt. Nach zwei Jahren der Beobachtung ist für die Aktionäre nun die Zeit des Handelns gekommen.

Verschleppung und Intransparenz

Standen im September 2017 noch Vermutungen und ein – durchaus durch wissenschaftliche Studien begründeter – Verdacht im Raum, hat sich der Eindruck eines jahreslangen Betrugs in der Folgezeit immer weiter verdichtet. Obwohl der Dieselbetrug seinen Ursprung in Deutschland hat, waren deutsche Behörden, namentlich das Kraftfahrt-Bundesamt des Bundesverkehrsministeriums, bei der Aufklärung kaum behilflich. Stattdessen waren es ausländische und spät auch deutsche Staatsanwaltschaften, die den auf dem Tisch liegenden Vorwürfen nachgingen. Einen vorläufigen Höhepunkt erreichte dieser strafrechtliche Aufklärungsprozess, als sich nun im Juli 2017 ein führender Volkswagen-Mitarbeiter in den USA des Betrugs schuldig bekannte.

Die Verzögerungstaktik und Salami-Aufklärung darf aber nicht dazu führen, dass sich die Öffentlichkeit an den Skandal des organisierten Betrugs gewöhnt. Denn gerade den Aktionären und Anlegern des Volkswagenkonzerns ist ein Schaden entstanden, der sich in Euro und Cent in deren Portemonnaie zeigt. Denn wenn sie ihre Aktien oder andere Volkswagen-Wertpapiere seit dem Jahr 2007 erworben haben, spricht viel dafür, dass sie diese Wertpapiere zu teuer gekauft haben. Denn der mit führender Technologie begründete Unternehmenswert hat sich in Lauft aufgelöst, die notwendige Korrektur war an der Börse unmittelbar ablesbar.

Handeln statt Zuschauen – bis zum 8. September 2017

Auch wenn weitere Ungeheuerlichkeiten zu erwarten sind, ist für Aktionäre nun die Zeit des Handelns gekommen. Denn das Kapitalanleger-Musterverfahren bietet nur noch bis zum 8. September 2017 die Möglichkeit, die Ansprüche in dem Verfahren anzumelden und so die Verjährung zu hemmen. Auf diese Weise können Aktionäre ihre Schadenersatzansprüche kostengünstig „einfrieren“, die weiteren Ermittlungen abwarten und dann auf gesicherter und Grundlage ihre Ansprüche unverjährt erheben. Nur so kann die derzeit erkennbare Volkswagen-Taktik, durch eine verschleppte Aufklärung bis zum Verjährungseintritt im Unklaren zu lassen, noch mit angemessenem Aufwand durchkreuzt werden. Nach dem 8. September 2017 gilt dann: Wer zu spät kommt …

Bei Interesse können betroffene VW-Aktionäre ihre Schadenersatzansprüche gegen VW über Müller Seidel Vos Rechtsanwälte anmelden. Hierzu müssen uns betroffene Anleger einfach Ihre Wertpapierhandelsabrechnungen (Käufe und Verkäufe) und einen nach dem 18. September 2015 datierenden Depotauszug bis spätestens zum 7. September 2017 – gerne per E-Mail – zusenden. Rechtsanwalt Heiko Müller wird dann Ihre individuellen Ansprüche berechnen und Ihnen die weitere Vorgehensweise sowie die damit verbundenen Kosten erläutern.

Müller Seidel Vos Rechtsanwälte vertreten eine Vielzahl von privaten und institutionellen Aktionären der Volkswagen AG und Porsche SE, deren Aktien und Anleihen infolge der Manipulation der Abgaswerte an weltweit über 11 Mio. Fahrzeugen des Volkswagenkonzerns massiv an Wert verloren haben. Betroffenen Anlegern bieten wir sowohl Einzelklagen als auch die Möglichkeit an, sich an einem Musterverfahren nach dem Kapitalanlagenmusterverfahrensgesetz (KapMug) zu beteiligen.

Aktuell führen Müller Seidel Vos Rechtsanwälte diverse Klagen von institutionellen und privaten Investoren gegen VW und Porsche, in denen Schadenersatzansprüche von mehr als 700 Mio. Euro geltend gemacht werden. In mehreren Klagen haben wir dabei Musterverfahrensanträge gestellt, die auch in den Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig eingeflossen sind.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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