Abgasskandal: Verwaltungsgericht Düsseldorf wendet Stilllegungen ab – trotzdem massive Wertverluste

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Bremen/Stuttgart, 25.01.2018 Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 24.01.2016 – 6 K 12341/17 – den von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geltend gemachten Anspruch auf Stilllegung von Fahrzeugen, die mit vom Abgasskandal betroffenen Motoren angetrieben werden, zurückgewiesen. Die DUH hat bereits angekündigt, Rechtmittel gegen das Urteil einzulegen. Größeres Ungemach droht Autofahrern im Februar: Das Bundesverwaltungsgericht wird dann letztinstanzlich über ein Fahrverbot entscheiden. Anders als bei dem nun zunächst gescheiterten Versuch der sofortigen Stilllegung von bestimmten Dieselfahrzeugen hatten mehrere Verwaltungsgerichte, unter anderem das Verwaltungsgericht Düsseldorf, der Fahrverbotsklage der DUH in vollem Umfang stattgegeben. Während Stilllegungen und Fahrverbote noch nicht Realität geworden sind, haben allein die beständigen Nachrichten über drohende Stilllegungen und Fahrverbote ganz reale Konsequenzen: Massive Wertverluste der betroffenen Dieselfahrzeuge.

Unzählige Dieselbesitzer, die sich wegen des Abgasskandals an Hahn Rechtsanwälte wenden, berichten davon, wie schwer es ist, ihr Dieselfahrzeug zu verkaufen und einen angemessenen Preis zu erzielen. Wer will schon ein Auto kaufen, das womöglich in bestimmten Städten bald gar nicht mehr fahren darf? Gerade Besitzer von teuren Premium-Fahrzeugen der Marken Audi, Porsche und VW sind besonders betroffen und verunsichert. Kunden, die versuchen, Fahrzeuge in Zahlung zu geben, berichten von erschreckend niedrigen Preisen, die ihnen genannt werden und die durch den normalen Wertverlust der Fahrzeuge nicht erklärbar sind.

Dies zeigt: Auch in Deutschland kostet der Dieselskandal Milliardensummen. Nur zahlt die Zeche anders als in den USA nicht die für den Abgasskandal verantwortliche Autoindustrie, sondern der Kunde. „Das ist der große Skandal im Skandal, dass diejenigen, die beim Autokauf getäuscht worden sind, auch noch den Schaden tragen. Politik und Verwaltung schützen die Autoindustrie und lassen die Verbraucher im Regen stehen“ sagt der Fachanwalt Murken-Flato von Hahn Rechtsanwälte.

Vor den deutschen Zivilgerichten haben die Hersteller allerdings kein leichtes Spiel: Mehrere Landgerichte haben Volkswagen bereits wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verurteilt. „Auch in Deutschland ist es möglich, Kompensation für erlittene Schäden beim Dieselskandal zu erhalten“, berichtet Anwalt Murken-Flato aus eigener Erfahrung. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten, wie der Verbraucher Schadenersatz erlangen kann. Neben der deliktischen Haftung der Hersteller kommt auch die ganz normale Sachmängelgewährleistung in Betracht. „Ob ein Fahrzeug mit einem kaputten Getriebe oder mit einer illegalen Abschaltvorrichtung verkauft wird, läuft juristisch auf dasselbe hinaus nämlich einen sogenannten Sachmangel des Kaufgegenstands“ erklärt Murken-Flato. Beim finanzierten Fahrzeugkauf gibt es sogar erweiterte Möglichkeiten. Viele Hersteller-Banken, wie z. B. die VW-Bank, haben bei den Formalien dieser Darlehensverträge Fehler gemacht. Dies bietet in vielen Fällen einen Hebel, um den Kauf durch den Widerruf des Autokredits rückabzuwickeln. Eines haben alle Möglichkeiten aber gemeinsam: Anders als in den USA müssen die Betroffenen selbst aktiv werden, Politik und Verwaltung kommen ihnen nicht zur Hilfe. 


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