Ablauf des gerichtlichen Disziplinarverfahrens für Soldaten der Bundeswehr

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Wenn der Vorgesetze einfache Disziplinarmaßnahmen (z.B. Verweis, Ausgangsbeschränkung, etc.) für nicht ausreichend hält, kann er auf Antrag u.a. bei Soldaten im Status BS, SaZ und Angehörigen der Reserve ein gerichtliches Verfahren einleiten. Ein solcher Antrag wird dann gestellt, wenn der Vorgesetzte wegen der Schwere des Dienstvergehens eine gerichtliche Maßnahme für geboten hält. Das Gericht kann u.a. ein Beförderungsverbot, die Kürzung der Dienstbezüge oder die Entfernung aus dem Dienstverhältnis verhängen.

Dieses Verfahren wird durch die Zustellung der sog. Einleitungsverfügung an den Soldaten wirksam. Hier sollte er sich anwaltlichen Rat besorgen, da ihm schwere Folgen für sein weiteres Verbleiben in der Bundeswehr drohen. Der Anwalt kann in diesem Stadium immer noch auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken.

Andernfalls wird gegen den Soldaten eine Anschuldigungsschrift erhoben, die zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung führt. Spätestens jetzt muss anwaltlicher Rat eingeholt werden, damit dieser den Soldaten in der Hauptverhandlung verteidigen kann und eine Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder ggf. eine mildere gerichtliche Disziplinarmaßnahme erreichen kann.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, kläre ich gerne in einem individuellen Gespräch ohne Zeitdruck. Dies auch gerne außerhalb der Kanzlei und außerhalb der Geschäftszeiten. Durch die lange Tätigkeit beim Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages und dem Durchlaufen der Ausbildung zum Reserveoffizier kann ich mich in die persönliche Situation der Soldatin und des Soldaten hineinversetzen und darauf aufbauend eine maßgeschneiderte Lösung entwickeln.

Rechsanwalt Khan

Anwaltskanzlei Gerold, Rechtsanwälte vor Ort in Ronnenberg/Empelde und natürlich auch online unter www.kanzlei-gerold.de


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