Abmahnung BattG erhalten? Wir beraten Sie bei einer Abmahnung Batteriegesetz!

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Abmahnung BattG: Was ist das?


Eine Abmahnung BattG wird immer dann ausgesprochen, wenn ein Verstoß gegen das Batteriegesetz festgestellt wird, der auch wettbewerbliche Relevanz aufweist. Die Abmahnung BattG stellt dabei ein probates Mittel dar, Verstöße gegen das Batteriegesetz

abzustellen. Gerne beraten und vertreten wir Sie  zu allen Fragen rund um das Batteriegesetz:


Anwalt BattG - LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte


Abmahnung BattG: Wann kommt sie vor?


Eine Abmahnung im Rahmen des BattG kann vorkommen, wenn Sie als Hersteller oder Händler von Batterien die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen. Dies kann beispielsweise das Versäumnis der korrekten Registrierung, Kennzeichnung oder Meldung von Batterien umfassen.


Verstöße gegen das BattG können in vielen Fällen gleichzeitig einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Normen darstellen. Ein Beispiel hierfür ist die Vorschrift, wonach Hersteller ihre Marke und die Batterieart registrieren lassen müssen. Die Nichtbeachtung dieser Regelung kann somit nicht nur eine Verletzung des BattG darstellen, sondern auch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.


Der BGH hat entschieden, dass die Nichtanzeige des Inverkehrbringens von Batterien beim Umweltbundesamt wettbewerbswidrig ist und daher Gegenstand einer Abmahnung sein kann. Vor dem Inverkehrbringen von Batterien innerhalb des Landes ist es die Pflicht des jeweiligen Batterieproduzenten, dies dem Umweltbundesamt mitzuteilen (§ 4 Abs. 1 BattG). Im Sinne des BattG ist ein Hersteller nicht nur ein Batteriehersteller, sondern auch jede Person, die gewerblich Batterien erstmalig in den Markt einführt, unabhängig von der Vertriebsmethode.


Gemäß § 8 Abs. 3 UWG haben direkte Mitbewerber, bedeutende Branchenverbände, Verbraucherschutzorganisationen sowie Industrie- und Handwerkskammern das Recht, Abmahnungen auszusprechen.


Unter welchen Bedingungen kann ein Unternehmen bei einem Verstoß gegen das BattG abgemahnt werden?


Eine abmahnende Firma sollte üblicherweise in einem vergleichbaren Marktsegment wie der Mitbewerber tätig sein, sowohl sachlich als auch geographisch, um ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zu begründen. Dies bedeutet im Allgemeinen, dass die Batterien oder batteriehaltigen Elektrogeräte in ihrer Art vergleichbar sein müssen. Ob eine dritte Partei, wie beispielsweise ein Herstellerverband oder ein speziell für diesen Zweck gegründeter Wettbewerbsverband, andere Hersteller von Batterien abmahnen kann, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab.


Vermeidung vor BattG-Abmahnungen: So gehen Sie vor!


Um einer Abmahnung im Zusammenhang mit dem BattG vorzubeugen, ist es von zentraler Bedeutung, die rechtlichen Anforderungen im Detail zu verstehen und zu erfüllen.


Hersteller und Händler, die gegen die Bestimmungen des BattG verstoßen und bei denen diese Verstöße eine wettbewerbliche Relevanz haben, unterliegen möglichen rechtlichen Konsequenzen. Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Unterlassungsklagen sind Mittel, die eingesetzt werden können, um gegen solche Verstöße vorzugehen.


Abmahnung im BattG erhalten? Wir beraten Sie!


Ein Unternehmen, das das Batteriegesetz nicht beachtet, kann oft einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten haben. Als Konsequenz könnten Mitbewerber und andere Organisationen im gleichen Marktsegment das Unternehmen rechtlich abmahnen. Sie könnten die Unterlassung des Verkaufs der nicht konformen Geräte sowie möglicherweise Maßnahmen wie Auskunft über Menge und Verkaufsziele verlangen und sogar Schadenersatzforderungen stellen.


Um einen Konkurrenten abzumahnen, wird in der Regel ein Rechtsanwalt zur Hilfe genommen. Dieser verfasst ein Schreiben an die gegnerische Partei, in dem der Sachverhalt dargelegt und belegt wird. Darüber hinaus wird eine Aufforderung zur Unterlassung ausgesprochen. Gewöhnlich wird dabei eine beträchtliche Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße gefordert, selbst wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Die Anwaltsgebühren, die anhand des Streitwerts berechnet werden, werden üblicherweise dem abgemahnten Unternehmen in Rechnung gestellt.


In den meisten Fällen zieht der abmahnende Hersteller aus dem Abmahnverfahren keine direkten finanziellen Vorteile. Das heißt, solange er nicht rechtlich Schadenersatz von der gegnerischen Partei verlangt, ist sein Hauptziel mit der Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs weitestgehend erfüllt.


Falls Sie eine Abmahnung im Rahmen des BattG erhalten, ist eine schnelle und kompetente Reaktion essenziell. Unsere Anwälte können Sie durch den Prozess begleiten, Ihnen rechtliche Ratschläge geben und gegebenenfalls Verhandlungen mit der gegnerischen Partei führen.


EU Batterieverordnung in Kraft getreten


Die EU Batterieverordnung ist in Kraft getreten und möchte einen einheitlichen Rechtsrahmen für Wirtschaftsakteure in der Europäischen Union schaffen. Einen ausführlichen Artikel zur EU Batterieverordnung finden Sie hier:


EU Batterieverordnung: Anwalt berät zur BattVO


Unsere Expertise im Batteriegesetz


Unsere juristische Expertise erstreckt sich auf die Beratung von Unternehmen und Einzelpersonen, darunter Hersteller und Händler, hinsichtlich der strikten Einhaltung der Vorschriften im Batteriegesetz. Über viele Jahre hinweg haben wir uns darauf spezialisiert, unsere Mandanten im Kontext des BattG umfassend zu beraten und zu vertreten. Unsere Kanzlei widmet sich der umfassenden Aufklärung über die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Batteriegesetz ergeben. Medlen Sie sich gerne bei uns:


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Foto(s): LL

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