Abmahnung bocklegal im Auftrag der Bottega Veneta S.r.l. wegen Nachahmung Handtaschen (Geschmacksmuster /Design)

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Die Kanzlei bocklegal verschickt im Namen ihrer Auftraggeberin der Bottega Veneta S.r.l. aus Italien markenrechtliche Mahnungen.

Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Zunächst wird in der Abmahnung ausgeführt, dass es sich bei der Mandantin um eine Herstellerin von luxuriöser Bekleidung und Accessoires handelt. Sie zielte weltweit mit zu den führenden Wohnhäusern.

Sodann wird das jeweilige Produkt abgebildet und beschrieben. Es werden die markanten Designelemente des Produktes ausführlich beschrieben. Nach den Ausführungen der Rechtsanwälte solle das jeweilige Produkt schon aufgrund der von der Kanzlei beschriebenen Merkmale über eine wettbewerbsrechtliche Eigenart verfügen. Somit sei nach Ansicht der Rechtsanwälte das Produkt entsprechend den Grundsätzen des wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzrechtes gegen Nachahmungen geschützt.

Einem anderen Hotel sind die Rechtsanwälte der Ansicht, dass diese rechtlich als Design geschützt sei. Es wird auf eine internationale Registrierung mit entsprechender Registrierungsnummer verwiesen somit stünde diesem Produkt die Wirkung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters zu.

Was ist der konkrete Vorwurf in der Abmahnung?

Die Rechtsanwälte führen sodann aus, dass es sich bei den Produkten bzw. Taschen umfasst identische Nachahmungen der zuvor aufgeführten Modelle handelt.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Die Rechtsanwälte fordern im Auftrag Ihrer Mandantin die

  • Unterlassung,
  • Auskunft,
  • Anerkennung der Schadenstragungspflicht,
  • Vernichtung sowie
  • Erstattung der entstandenen Rechtsverfolgungskosten

der Abmahnung liegt eine vorgefertigte Unterlassungserklärung anbei, die neben der reinen Unterlassung auch die Anerkennung der weiteren Ansprüche beinhaltet.

Soll ich die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Die vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte nicht unterschrieben. Sie enthält gegebenenfalls zu weit gefasste Ansprüche. Es sollte im Regelfall eine auf den Einzelfall abgestimmte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Auch ist die Forderung nach dem Anerkenntnis der Schadensersatztragung meines Erachtens nicht in einer Unterlassungserklärung zu bringen.

Was mit den Zahlungsansprüchen?

In der Abmahnung selbst werden zunächst die Abmahnkosten berechneten verlangt. Hierzu liegt der Abmahnung ein gesondertes Schreiben anbei mit einer Kostenaufstellung. Danach soll sich der Streitwert auf 150.000 € belaufen. Die sich daraus ergebenden Abmahnkosten betragen 2305,40 € netto.

Wie soll ich auf die Abmahnung reagieren?

Wichtig ist in jedem Fall, dass fristgerecht auf die Abmahnung regiert wird. Dabei sollten Sie sich jedoch Unterstützung von einem fachkundigen Anwalt einholen. Dieser kann sie bezüglich der geltend gemachten Ansprüche umfassend beraten.

Über eine für sie richtige Verteidigungsstrategie beraten wir Sie gern.

Wir beraten bundesweit!

Melden Sie sich gerne bei uns für ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch, Wir beraten in unserer Kanzlei schon seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Mandanten zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Gerne helfen Sie erreichen uns unter:

  • Tel. 040 53308720
  • E-Mail: info@haemmering-legal.de
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

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