Abmahnung CJCH? Schreiben von CJCH Solicitors wegen unlizenzierter Softwarenutzung an SOLIDWORKS
- 3 Minuten Lesezeit

Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
I. Schreiben der CJCH Solicitors liegen der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vor
Die Kanzlei CJCH Solicitors aus Cardiff vertritt Dassault Systèmes SolidWorks Corp. Sie schützen damit die Urheberrechte für die Software SolidWorks und ähnliche 3D-CAD-Programme. Unternehmen die diese Programme ohne eine rechtlich gültige Lizenz nutzen können gegebenfalls Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung gemäß § 97, 101 UrhG erhalten. In diesen Abmahnungen wird meist die unlizensierte Nutzung der SolidWorks-Computersoftware angeprangert.
CJCH Solicitors handelt dabei im Auftrag der Dassault-Systemes SolidWorks Corporation, um die Interessen der Mandantin zu wahren. Betroffene sollten eine Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt in Erwägung ziehen.
Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei Tel.: +49 611 89060871 liegen Schreiben der britischen Kanzlei CJCH Solicitors aus Cardiff vor.
Die Dassault Système SolidWorks Corporation wird dahingehend als Inhaberin der Urheberrechte an der Software „SOLIDWORKS“ angegeben.
Es wird dargestellt, dass das angeschriebene Unternehmen die Software ohne legitime Lizenz nutze. Dies stelle nach Angaben der Kanzlei eine Urheberrechtsverletzung dar.
Ziel der Schreiben sei, gemeinsam eine Nachlizenzierung der Software zu erreichen.
II. AID24 liegen Schreiben der CJCH Solicitors vor
Die Schreiben der CJCH Solicitors beziehen sich auf die unlizenzierte Nutzung von Softwareprodukten der DSSC. Die Kanzlei habe festgestellt, dass die Software ohne die notwendige Lizenz verwendet sei, was eine Urheberrechtsverletzung darstelle. Die DSSC macht in diesem Zusammenhang Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) geltend, insbesondere nach § 101 und § 97. In den uns vorliegenden Schreiben wird angeboten, Details des Verdachts mitzuteilen, um eine bessere Beurteilung der Situation zu ermöglichen. Ziel sei es, eine Nachlizenzierung der Software zu erreichen und die Angelegenheit gütlich zu klären.
III. Urheberrechtlicher Schutz von einer Software
Eine Software stellt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG ein geschütztes Computerprogramm und somit ein Werk dar. Die Rechtsprechung hat die Urheberrechtsfähigkeit von Computerprogrammen bestätigt, da sie zum Bereich der Wissenschaft gehören und daher dem Urheberrechtsschutz grundsätzlich zugänglich sind. Die Dassault Systèmes SolidWorks Corporation ist die Inhaberin der Urheberrechte an der Software SOLIDWORKS und anderen Softwareprodukten. Dies bedeutet, dass jede Nutzung ohne entsprechende Lizenz eine Urheberrechtsverletzung darstellen und eben rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
IV. Die Forderung und mögliche Konsequenzen
Die CJCH Solicitors fordert in den uns vorliegenden Schreiben Auskunft. Die DSSC strebt eine gütliche, außergerichtliche Lösung an, die beispielsweise in einer Nachlizenzierung der Software SOLIDWORKS bestehen könnte. Wenn Sie ein Schreiben erhalten haben, sollten Sie ruhig bleiben und keine leichtfertigen Auskünfte erteilen. Es ist wichtig, zunächst zu prüfen, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht, bevor Sie Kontakt aufnehmen, ggf. etwas unterschreiben oder eine Zahlung vornehmen. Eine rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt ist in solchen Fällen dringend zu empfehlen.
VI. Einschätzung des Schreibens von CJCH Solicitors keine Abmahnung
Nach unserer Ansicht sind die Schreiben von CJCH Solicitors keine gewöhnliche Abmahnung. In den vorliegenden Schreiben fehlt u.a. die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.
VII. Weitere Software von Dassault Systèmes
- CST STUDIO
- 3DVIA
- CATIA
- DELMIA
- ENOVIA
- ICEM
- EXALEAD
- NETVIBES
- SIMULIA
- DYMOLA
- 3DEXPERIENCE
- CENTRIC
- GENOVIA
- BIOVIA
VIII. Kontaktaufnahme mit der AID24 Rechtsanwaltskanzlei bei Erhalt eines ähnlichen Schreibens
Lassen Sie sich rechtzeitig beraten AID24 Rechtsanwaltskanzlei Tel.: +49 611 89060871
Warum AID24?
Langjährige Erfahrung im IT- und Urheberrecht
Vertretung von Mandanten gegen Abmahnungen seit über 10 Jahren
Zahlreiche Fehler aufgedeckt
Erfahrungen mit namhaften Gegnerkanzleien wie:
IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Waldorf Frommer (Frommer Legal) Rechtsanwälte
CJCH
CBH Rechtsanwälte
Grünecker Patent- und Rechtsanwälte
Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft
Harmsen Utescher Rechtsanwalts- und Patentanwalts mbB
Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Kornmeier & Partner Rechtsanwälte
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