Abmahnung / Daniel Sebastian/ DigiRights Administration / "Bravo Hits Vol. 81" / "German Top 100 Single Charts"

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Wie bereits in der Vergangenheit auch versendet Rechtsanwalt Daniel Sebastian für seine Auftraggeberin die DigiRights Administration GmbH Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Diesmal werden die Abmahnungen wegen angeblicher Verletzungen einzelner Songs aus Musiksamplern abgemahnt.

Musiksampler sind Zusammenstellungen von Musiktiteln verschiedener Interpreten. Rechtanwalt Daniel Sebastian beanstandet, dass der Abgemahnte auf einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern einzelne Songs aus den bekannten Musiksamplern „Bravo Hits 82“ bzw. „German Top 100 Single Charts“ illegal zum Herunterladen angeboten haben soll.

Da Musiksampler meist eine größere Anzahl von Musiktiteln beinhalten und die auf Online-Tauschbörsen angebotenen Dateien in der Regel alle auf dem Sampler befindlichen Musikstücke beinhalten, besteht auch immer die Gefahr, dass es zu mehreren Abmahnungen kommen kann.

Die Verletzung von Urheberrechten an folgende Songs aus dem Sampler „German Top100 Single Charts“ hat Rechtsanwalt Daniel Sebastian beispielsweise abgemahnt.

Martin Garrix – „Animals“,

Klingande – „Jubel“,

Martin Garrix And Hardway – „Wizard”,

Family Of The Year – „Hero”,

Stromae – „Papaoutai“.

Aus dem Sampler „Bravo Hits 81“ wurden angebliche Urheberrechtsverletzungen an folgenden Songs abgemahnt:

Le Kid – “We Are Young”,

Wankelmut & Emma Louise –„My Head Is A Jungle”,

Armin Van Buuren Feat. Trevor Guthrie – “This Is What It Feels Like”,

Lisa Aberer – „I Will Dance“.

Durch das Anbieten der urheberrechtlich geschützten Musikdateien soll der Abgemahnte die Rechte der Rechteinhaberin verletzt haben. Es werden dann verschiedene Posten wie Schadensersatz und Aufwendungsersatz aufgeführt und abschließend ein Vergleichsangebot in Höhe von 1.250,00 € gemacht. Auch wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Bitte sehen Sie davon ab, ungeprüft und vorschnell den geforderten Betrag zu zahlen oder übereilt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Nach einer solchen Aufforderung ist es das Beste, ruhig zu bleiben und sich nicht unter Druck setzen zu lassen.

Es sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden, der sich mit Abmahnungen auskennt und Ihnen mit seiner Erfahrung unterstützend zur Seite steht. Dieser kann eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie entwerfen, die genau auf Ihren Einzelfall angepasst und nicht zu weit formuliert ist. Dies ist häufig das Problem an vorgefertigten Unterlassungserklärungen, wie sie beispielsweise kostenlos im Internet zu finden sind. In der Regel sind diese von juristischen Laien erstellt und können nicht absehbare Risiken bergen.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses unverbindliches Erstgespräch an. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie deutschlandweit die komplette außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung.

Ihr

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.abmahnsoforthilfe.de


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