Abmahnung der Berliner JBB Rechtsanwälte für Sky Deutschland GmbH & Co. KG wegen Sky-TV-Ausstrahlung

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Die Rechtsanwaltskanzlei JBB hat kürzlich erneut für ihre Mandantin Sky Deutschland GmbH & Co. KG, Anbieterin des Sky-Fernsehprogramms, einen Inhaber einer Gaststätte abgemahnt. Der Gastwirt, den unsere Fachanwaltskanzlei vertritt, soll angeblich das Sky-Fernsehprogramm in seiner Gaststätte öffentlich ausgestrahlt haben, ohne über ein mehr als 8.000 € teures gewerbliches Sky-Abo zu verfügen.

Das Sky-Fernsehprogramm ist urheberrechtlich geschützt. Die öffentliche Zugänglichmachung ist nur bei Bestehen eines entsprechenden Abo-Vertrages erlaubt. Mit einem privaten Sky-Abo darf das TV-Programm nicht öffentlich gezeigt werden. 

Während einer Kontrolle, die im Auftrag von Sky bei diversen Gastwirten durchgeführt wurde, sei unser Mandant negativ aufgefallen. Es sei durch den Kontrolleur festgestellt worden, dass in der Gaststätte das Programm „Sky Sport 2 HD“ zu sehen war, ohne dass ein hierfür erforderlicher gewerblicher Abo-Vertrag mit dem Gastwirt bestehe. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung nach den §§ 2 Nr. 6, 15 Abs. 2, 22 UrhG dar. Außerdem stelle eine „solche unberechtigte öffentliche Wiedergabe (...) eine Straftat nach §§ 106, 108 UrhG dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.“

Die JBB Rechtsanwälte fordern unseren Mandanten daher dazu auf,

- es zukünftig zu unterlassen, das Sky-Programm ohne Vorliegen eines gewerblichen Abo-Vertrages öffentlich auszustrahlen.

- einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 500,00 € zu zahlen.

Vorsicht!!! Der genannte Schadensersatzbetrag gilt nur, wenn gleichzeitig ein gewerbliches Sky-Abo abgeschlossen wird! Andernfalls drohen weitaus höhere Schadensersatzbeträge.

Hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und an die JBB Rechtsanwälte zurückzusenden.

Abmahnung von Sky – was tun?

Die Kanzlei Jan B. Heidicker hat in der Vergangenheit bereits zahlreiche Mandate bearbeitet, in denen Sky unseren Mandanten eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen hatte. Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker ist zudem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. In vielen Fällen vertraten wir unsere Mandanten auch gerichtlich, weil zuvor keine zufriedenstellende außergerichtliche Einigung mit den Sky-Anwälten gefunden werden konnte. Von zwei besonders wichtigen Fällen wollen wir kurz berichten:

1. OLG Naumburg

In einem Fall beantragte Sky gegen unsere Mandantschaft eine einstweilige Verfügung, der wir widersprachen. Das Landgericht Magdeburg bestätigte die einstweilige Verfügung jedoch erneut. Unsere Mandantschaft ging gegen das Urteil in Berufung. Das Oberlandesgericht Naumburg bestätigte sodann unsere Rechtsauffassung und gab unserer Mandantschaft vollumfänglich recht. Folgende Punkte waren in dem Verfahren besonders heikel:

- Der Sky-Kontrolleur gab an, zum Zeitpunkt seiner Kontrolle habe es 2:1 in dem Fußballspiel gestanden. Das Spiel ging jedoch 0:0 aus!

- Der Sky-Kontrolleur gab zu, dass er ein Erfolgshonorar für jeden „Treffer“ in Höhe von 30 € erhält.

- Der Sky-Kontrolleur behauptete, die aktuelle Uhrzeit im Sky-Programm gesehen zu haben. Sky blendet bei Spielen jedoch keine Uhrzeit ein.

Die Entscheidung des OLG Naumburg zeigt eindrucksvoll, dass es gerade bei Fällen der vorliegenden Art entscheidend darauf ankommt, welche Fragen an den entsprechenden Kontrolleur gestellt werden. So ist es keinesfalls so, wie häufig durch die Gegenseite dargestellt, dass es an den Aussagen der Kontrolleure nichts zu rütteln gebe. Der Kontrolleur im vorliegenden Verfahren hat sich nachweislich in Widersprüche verwickelt, die eine Verurteilung unseres Mandanten nicht gerechtfertigt hätten.

Hier können Sie die Entscheidung nachlesen: https://www.kanzlei-heidicker.de/abmahnung/115-aktuelles-und-news/urteile/163-sky-abmahnung-an-gastwirt-rechtsanwaltskanzlei-heidicker-gewinnt-fuer-mandanten-gegen-die-sky-deutschland-fernsehen-gmbh-co-kg-in-der-berufung-vor-dem-olg-naumburg-urteil-des-olg-naumburg-v-30-08-2012-az-9-u-73-12 

2. LG Bielefeld

In einem anderen Verfahren vor dem Landgericht Bielefeld behauptete Sky erneut, unser Mandant habe Sky in seiner Gaststätte öffentlich ausgestrahlt. Tatsächlich wurde Sky auch bei unserem Mandanten gezeigt. Dies geschah jedoch in einem abgetrennten Raum, auf dessen Tür ein Schild angebracht war: „Privatveranstaltung! Zutritt nur für Clubmitglieder“. Das Landgericht gab unserem Mandanten recht und verneinte das Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit.

Hier können Sie die Entscheidung nachlesen: https://www.kanzlei-heidicker.de/abmahnung/309-erneuter-erfolg-der-kanzlei-heidicker-gegen-sky-deutschland-fernsehen-gmbh-co-kg-vor-dem-landgericht-bielefeld-keine-oeffentliche-zugaenglichmachung-i-s-d-15-abs-3-s-1-19-a-urhg-i-v-m-15-abs-3-s-2-urhg

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?

Ob die Ansprüche der Gegenseite berechtigt sind oder nicht, hängt wie immer von Einzelfall ab. Wie die beiden dargestellten Fälle zeigen, kommt es auf eine gezielte und konsequente Verteidigung an. Wir kämpfen für Ihr Recht! Wir haben bundesweit bereits zahlreiche Gaststättenbetreiber, Gastronomieeinrichtungen sowie Vereinsheime vertreten. Aufgrund dieser Erfahrung kennen wir die Gegenseite bereits gut und stehen auch Ihnen mit unserer Erfahrung zur Verfügung.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- persönliche und enge Beratung und Betreuung

- faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- bundesweite Vertretung

- unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.



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