Abmahnung der Borussia Dortmund GmbH durch die Becker Haumann Mankel Gursky RAe | Ticket-Verkauf

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Die Abmahner

Uns liegt eine Abmahnung der Becker Haumann Mankel Gursky Rechtsanwälte aus Dortmund namens und in Vertretung der Borussia Dortmund GmbH (Geschäftsführer: Hans-Joachim Watzke & Thomas Treß, Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund) vor.

Der Vorwurf

Bemängelt wird ein unlauteres Verhalten durch den Weiterverkauf von Eintrittskarten für Spiele des BVB auf eBay: Nach den ATGB der Borussia Dortmund dürfe ein Weiterverkauf nicht auf unautorisierten Drittplattformen mit einer Preissteigerung von über 15 % erfolgen.

Die Forderung

Der Abgemahnte soll somit innerhalb der gesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 250,00 € ersetzen. 

Unsere Einschätzung

Fast alle Bundesligisten bestimmen inzwischen in ihren Geschäftsbedingungen bestimmte Voraussetzungen für den Weiterverkauf von Tickets, um die Fans vor überhöhten Preisen zu schützen. Insbesondere gewerbliche und kommerzielle Weiterverkäufe sind regelmäßig verboten, ausgeschlossen ist in Ziffer 6 der Bedingungen des BVB aber auch der private Weiterverkauf unter einer Preissteigerung von mehr als 15 %. Zudem muss eine autorisierte Plattform wie der „Zweitmarkt“ des BVB genutzt werden.
 Insbesondere Sofortkauf-Auktionen auf eBay oder ähnlichen Websites mit höherem Startpreis als dem ursprünglichen Bezugspreis des Tickets sind daher regelmäßig problematisch. 

Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob die ATGB wirksam sind, wirksam einbezogen wurden und ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt. 

Unser Rat

Reagieren Sie in jedem Fall innerhalb der gesetzten Frist – nach Ablauf kommt andernfalls häufig ein ggf. kostspieliges gerichtliches Verfahren auf Sie zu. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nicht übereilt, d.h. ohne Konsultation eines Rechtsanwalts, abgegeben werden. Sie laufen sonst Gefahr, sich ausufernd weit zu verpflichten. Lassen Sie sich zunächst hinsichtlich des Vorliegens eines Verstoßes und der bestmöglichen Reaktion beraten, um letztlich hohe Kosten zu vermeiden.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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