Abmahnung der CBH Rechtsanwälte i. A. d. Curt Maria Medical GmbH - Wegen falscher Bezeichnung von Atemschutzmasken

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Während der Corona-Pandemie mussten sich viele Menschen notgedrungen nach einem neuen Geschäftszweig umsehen. Da kommt der Verkauf von Artikeln mit hoher Nachfrage wie z.B. Atemschutzmasken vielen sehr gelegen. Doch hierbei ist Sorgfalt geboten! Denn viele medizinische Artikel wie beispielsweise FFP2- oder KN95-Masken müssen in der EU zertifiziert sein (z.B. mit einer CE-Kennzeichnung) bevor sie unter einer bestimmten Bezeichnung verkauft werden dürfen. Andernfalls kann es sein, dass Mitbewerber mögliche wettbewerbsrechtliche Verstöße abmahnen, wie es auch der folgende Sachverhalt zeigt:

Die Curt Maria Medical GmbH hat vertreten durch die CBH Rechtsanwälte einen Online-Verkäufer von Atemschutzmasken abgemahnt. Der Abgemahnte soll die von ihm angebotenen Masken falsch gekennzeichnet und dadurch gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoßen haben. Gefordert wird daher die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Zahlung von Abmahnkosten.

Ich habe auch eine vergleichbare Abmahnung erhalten. Was nun?

Wann immer Sie eine Abmahnung erhalten, gilt unabhängig davon, ob es dabei um Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht oder ein sonstiges Rechtsgebiet geht, folgendes zu beachten:

  • Keine vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben.
  • Nicht vorschnell zahlen und auch sonstige Forderungen nicht ungeprüft erfüllen.
  • Gesetzte Fristen wahren.

Wichtig ist, dass genau überprüft wird, ob die gegen Sie erhobenen Forderungen dem Grunde nach bestehen. Wenn die Forderungen dem Grunde nach bestehen, sollte weiterhin im Detail geprüft werden, ob diese auch in der genannten Höhe bzw. dem genannten Umfang bestehen. Dafür ist die Beratung eines spezialisierten Anwalts in der Regel sehr vorteilhaft.

Wir beraten bundesweit zu Allem, was mit Abmahnungen zu tun hat!

Wenn Sie Unterstützung brauchen oder einfach nur Fragen haben, weil Sie eine Abmahnung erhalten haben, sind wir gerne für Sie da! Durch die langjährige Erfahrung mit unzähligen Abmahnfällen, können unsere Rechts- und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht Ihnen weiterhelfen! Wir beraten in unserer Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg bundesweit und auch kurzfristig.

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch:

  • Telefonisch unter Tel. 040 53308720 oder Tel. 030 20649405.
  • Per E-Mail unter hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de.
  • Über anwalt.de mit der untenstehenden Funktion „Nachricht senden“ (Hier bitte auch in die Nachricht an uns nochmal Ihre Telefonnummer einfügen, danke!).

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