Abmahnung der Herbert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG durch Fleuchaus & Gallo

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Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Herbert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG in Pforzheim-Büchenbronn durch die Kanzlei Fleuchaus & Gallo Patent- und Rechtsanwälte vor. Gegenstand der Abmahnung ist die angebliche Verletzung eines Designrechts wegen des rechtswidrigen Vertriebs eines Universalhakens.

1. Was ist passiert?

In der vorliegenden Abmahnung wird von der Kanzlei Fleuchaus & Gallo eine Verletzung von Designrechten an dem unter der Reg.-Nr. M98 06 272-0001 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragenen Design gerügt. Der Vertrieb eines nachgeahmten Hakens verletze die Rechte der Abmahnerin und beschädige außerdem deren Ruf, da die Nachahmungen minderwertig seien.

2. Was wird gefordert?

In der Abmahnung wird Unterlassung, Erstattung der Abmahnkosten sowie Vernichtung der Restware gefordert. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sieht eine in das Ermessen der Gläubigerin gestellte Vertragsstrafe pro Zuwiderhandlung vor. Die Kosten der Kanzlei Fleuchaus & Gallo für die ausgesprochene Abmahnung werden zu einem Gegenstandswert in Höhe von 50.000,00 Euro und mit einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr für die Abmahnung, nämlich 1.531,90 Euro (ohne MwSt.), berechnet.

3. Was empfehlen wir Ihnen?

Wenn Sie eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten haben oder gegen Sie oder Ihr Unternehmen vielleicht bereits ein gerichtliches Verfahren geführt wird, sollten Sie sich darum kümmern. Auch sollten Sie die gesetzten Fristen unbedingt beachten. Übergeben Sie zur Meidung von rechtlichen und wirtschaftlichen Folgenachteilen die Angelegenheit einem spezialisierten Rechtsanwalt (insbesondere: Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz). Sie sollten sich daher umgehend bei uns melden!

Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei. Übersenden Sie uns Ihre Anfrage und Ihre Unterlagen gerne per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind im gesamten Bundesgebiet und auch international für Sie tätig und haben in über 10 Jahren zahlreiche patent-, design-, marken- und wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt. Sie können gerne einen Blick auf die Gegnerliste unserer Kanzleiseite werfen (vgl. hierzu den Link auf der rechte Seite)!

Im Einzelnen sind folgende Verhaltensweisen von Vorteil:

  • Nehmen Sie selbst keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite auf.
  • Geben Sie ohne Beratung keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab.
  • Erteilen Sie (noch) keine Auskünfte.
  • Zahlen sie einstweilen noch keine Abmahnkosten oder Schadensersatz.
  • Vernichten Sie einstweilen keine Ware und rufen Sie diese auch nicht zurück
  • Rufen Sie uns gleich an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte?

Das Design- und das Markenrecht sind Teilbereiche des Gesamtbereichs „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Bei Bedarf helfen wir Ihnen auch z. B. bei der Prüfung Ihres Onlineauftritts. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die nahezu werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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