Abmahnung der Kalypso Media Group durch Rechtsanwälte NIMROD für Titel wie Tropico 6 und Railway Empire 2 erhalten?

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Sollten Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte NIMROD wegen Filesharings in Bezug auf ein Computerspiel erhalten haben, bewahren Sie zunächst ruhe, aber nehmen Sie die Abmahnung ernst. Es handelt sich in der Regel um eine seriöse Abmahnung. Zahlen Sie nicht voreilig und kontaktieren Sie die abmahnende Kanzlei nicht voreilig. Beachten Sie in jedem Fall die Fristen und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, der Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen wegen Filesharings hat.

Nicht immer sind Sie dazu verpflichtet den geforderten Betrag zu zahlen. Und sollten Sie die Tat tatsächlich begangen haben, besteht unter Umständen die Möglichkeit mit der abmahnenden Kanzlei in Verhandlungen zu treten.


Aufbau der Abmahnung - wie sieht überhaupt so eine Abmahnung aus und was steht drin?

Zunächst zeigt die NIMROD die Vertretung der Kalypso Media Group GmbH an und benennt die Rechte an einem bestimmten Titel (Computerspiel).

Anschließend wird Ihnen die Tat bezüglich einer Datei, mit einem Hashwert zu einer bestimmten IP-Adresse zu einer bestimmten Tatzeit, mit Datum und Uhrzeit vorgeworfen.

Daraufhin erfolgen rechtliche Ausführungen zur Erlangung Ihrer Adresse und zur Darlegungslast. Weiter geht es mit Ausführungen zur Unterlassung, Schadensersatz und Freistellung von Kosten. Die Vorwürfe beziehen sich dabei in der Regel auf Ihre Eigenschaft als Täter, d.h. dass Sie die vorgeworfene Tat selbst begangen haben.

Es wird weiterhin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unter Fristsetzung gefordert.

Der Schadensersatz wird dargelegt und bewegt sich in einem Bereich um die 2.500,00 €.

Anhand des ausgeführten Schadensersatzes und weiteren 1.000,00 € werden die Rechtsanwaltskosten berechnet. Die sich meist auf 381,40 € belaufen.

Nachdem der zu zahlende Gesamtbetrag aufgezeigt wird, bieten die Rechtsanwälte einen Vergleich zu einem Betrag von 850,00 € oder ähnlichen Beträgen, an.

Letztlich wird ein vorformulierter Unterlassungsvertrag und Vergleich angehängt.


Was kann nun gegen diese Abmahnung getan werden?

Die erste Frage, die zu klären ist, ist, ob Sie die vorgeworfene Tat begangen haben oder eine andere Person. Sollte eine andere Person die Tat begangen haben, sind Sie nicht Täter der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung.

Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist in der Regel zu weit gefasst. Diese sollten Sie nicht unterschreiben und abgeben. Je nach Fallgestaltung müssen Sie gar keine Unterlassungserklärung abgeben oder jedenfalls wäre es besser eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Denn oftmals greift die von der Abmahnkanzlei angehängte Abmahnung zu weit. Mit einer modifizierten Unterlassungserklärung können Sie eine ausufernde Haftung vermeiden.

Der aufgezeigte Schadensersatz ist überwiegend zu hoch berechnet.

Sollten Sie Täter der Urheberrechtsverletzung sein und sollte es keine Möglichkeiten geben, die Abmahnung anderweitig abzuwehren, treten wir in Verhandlungen mit der abmahnenden Kanzlei. Wir streben danach, dass Sie auch unter Berücksichtigung unserer Kosten einen reduzierten Gesamtbetrag leisten müssen.


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