Abmahnung der Kanzlei Gutsch Schlegel wegen Rolling Stones „Zunge“

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Das Logo der bekannten Musikband Rolling Stones, die „herausgestreckte Zunge“, ist Gegenstand einer Abmahnung, die uns ein Mandant zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt hat. Unserem Mandanten wird von der abmahnenden Anwaltskanzlei Gutsch Schlegel eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen.

Die Kanzlei Gutsch Schlegel, die die Bravado International Group Merchandising Services Inc. vertritt, wirft unserem Mandanten vor, die Markenrechte an dem Bild der herausgestreckten Rolling Stones Zunge verletzt zu haben. Dieses Zeichen sei markenrechtlich geschützt und für die Bravado International Group Merchandising Services Inc. weltweit exklusiv lizenziert. Unser Mandant soll auf eBay-Produkte zum Kauf angeboten haben, die mit der Zunge bedruckt gewesen seien. Für die Verwendung der Zunge liege jedoch kein Rechtsgrund vor. Insbesondere habe unser Mandant keine Lizenz zur Nutzung des Markenzeichens. Daher stelle die unberechtigte Verwendung der Zunge eine Markenrechtsverletzung dar und sei zu unterlassen. 

Forderungen:

Unser Mandant soll daher eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, in der er sich dazu verpflichtet, zukünftig das Zeichen „Zunge“ nicht mehr für Angebote auf eBay oder anderswo zu verwenden, ohne dass hierfür eine Lizenz vorliegt. Außerdem soll unser Mandant Auskunft darüber erteilen, wie viele Produkte mit der Zunge hergestellt und verkauft wurden. Ebenfalls wird die Kostenerstattung für die Anwaltskosten in Höhe von 1.863,40 € verlangt. Des Weiteren wird ein Schadensersatzanspruch für die (angeblich) unberechtigte Verwendung der Zunge geltend gemacht. Dieser wird mit 2.500,00 € beziffert. Somit beläuft sich die Gesamtforderung auf knapp 4.400 €.

Wie kann bei einer Abmahnung reagiert werden?

Eine Abmahnung kann grundsätzlich komplett zurückgewiesen werden, wenn die gerügten Rechtsverletzungen nicht zutreffend sind. Sofern die Abmahnung sich jedoch jedenfalls in Teilen als berechtigt erweisen sollte, kommt es auf die Findung einer gütlichen Lösung mit dem Ziel einer möglichst kostengünstigen Erledigung an. In jedem Falle sollten Sie bei Erhalt einer derartigen Abmahnung einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer kompetenten Hilfe als Fachanwälte in diesem Bereich und mit unserer jahrelangen Erfahrung zur Verfügung. Wir haben bereits mehrfach Abmahnungen wegen des Markenzeichens der Band Rolling Stones bearbeitet.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Gerne können Sie auch den kostenlosen telefonischen Rückrufservice nutzen, den wir Ihnen in Kooperation mit anwalt.de gerne anbieten können. Auf unserem anwalt.de – Profil finden Sie einen entsprechenden Link. Geben Sie einfach Ihre Rufnummer ein und Sie erhalten binnen weniger Sekunden einen kostenlosen Rückruf durch unsere Kanzlei.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage.


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