Abmahnung der Kanzlei JUS Direkt (RA Dr. Hauke Scheffler) für die OS Trading Company

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Uns liegt ein weiteres Mal ein Abmahnschreiben der Kanzlei JUS Direkt (Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler) aus Vaterstetten vor, die für  die OS Trading Company unlauteres wettbewerbsrechtliches Verhalten rügt. 

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Die Vorwürfe sind altbekannt, man möchte sie „Klassiker“ nennen. Es wird das Fehlen dreier Pflichtangaben gerügt, nämlich

  • ein unterlassener Hinweis mittels eines funktionierenden, ausführbaren Links auf die OS-Plattform (Online-Schlichtungsplattform),
  • eine unterlassene Angabe am Gesamtpreis hinsichtlich der Mehrwertsteuer und
  • eine fehlende Widerrufsbelehrung.

Die Pflichten sind normiert in Art 14 der EU Verordnung 524/2013 bzw. § 1 PAngV (Preisangabenverordnung) bzw. in § 312d BGB iVm. Art 246a § 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch).

Was fordert die OS Trading Company durch ihren Rechtsanwalt Dr. Scheffler?

Wie üblich, wird die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens verlangt, das als Entwurf der Abmahnung beigefügt ist. Hier ist grundsätzlich darauf zu achten, ob überhaupt Unterlassung versprechen werden muss, ob man im Verletzungsfall eine Unterlassungserklärung abgeben oder doch eine einstweilige Verfügung in Kauf nehmen sollte (fallabhängig)  und in welcher Weise und mit welchem konkreten Inhalt ein Unterlassungsversprechen ggf. abgegeben werden sollte.

Weiter wird die Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren verlangt, was insoweit ebenfalls üblich und -im Falle einer gerechtfertigten Abmahnung- möglich ist. Unüblich ist hier insbesondere die Streitwertansetzung. Angesichts der drei üblichen und überaus bekannten Verstöße fällt der Streitwert von 100.000,00 EUR aus dem Rahmen und sollte in dieser Höhe jedenfalls streitig gestellt werden.

Dr. Wallscheid & Drouven: Rechtsanwälte | Fachanwälte

Als Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und IT-Recht verfügen wir über nachgewiesene und große Erfahrungen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts. Wir vertreten seit vielen Jahren bundesweit Mandanten im Wettbewerbsrecht, das einen unserer Schwerpunkte darstellt.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne für eine erste und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung an uns wenden. Rufen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns via E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne.


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