Abmahnung der Kanzlei JusLegal i.A.d. S2 Software GmbH & Co. KG (PAngV, fehlender OS-Link)

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Die Rechtsanwälte der JusLegal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Vaterstetten mahnen für die S2 Software GmbH & Co. KG aus Bad Bertrich vermeintliche Wettbewerbsverletzungen ab. Die S2 Software GmbH & Co. KG vertreibt über ihre Onlineplattform „www.s2-software.de“ Softwarelizenzen.

Die Vorwürfe

Die Abmahnungen der S2 Software GmbH & Co. KG richten sich an vermeintliche Mitbewerber, die ebenfalls über Online-Plattformen Softwareprodukte veräußern. Den Online-Händlern wird vorgeworfen, dass sie es innerhalb ihrer Verkaufsangebote unterlassen hätten, einen anklickbaren Link zur OS-Streitbeilegungsplattform („OS-Link“) bereitzustellen. Zudem hätten die Online-Händler laut der JusLegal Rechtsanwälte gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) verstoßen.

Die Forderungen

Es wird die Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. 1.171,67 € unter Zugrundelegung eines Streitwerts von 20.000 € sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Was kann ich nach Erhalt einer Abmahnung tun?

1) Bitte ignorieren Sie keinesfalls das Abmahnschreiben und unterschreiben Sie bitte nicht die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung!

2) Schalten Sie unbedingt einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht) ein!

Ihr Anwalt wird für Sie überprüfen, ob die Ansprüche überhaupt dem Grunde nach bestehen. Grundvoraussetzung ist hierfür das sog. Wettbewerbsverhältnis. Ob dies in Ihrem Fall im Verhältnis S2 Software GmbH & Co. KG besteht, hängt von unterschiedlichen Kriterien ab. Sollte ein Wettbewerbsverhältnis bestehen wird überprüft, ob überhaupt die beanstandeten Wettbewerbsverstöße vorliegen. Schließlich wird Ihr Anwalt Ihnen alle möglichen Handlungsalternativen aufzeigen und für Sie z.B. eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen.

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