Abmahnung der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwalts-GmbH i.A.v. AS ecom GmbH erhalten – Scheinprivater - eBay

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Uns ist bekannt, dass die Kanzlei Justus Rechtsanwalts-GmbH aus Neustadt im Auftrag von der AS ecom GmbH Lehrter Str. 10, 31319 Sehnde aufgrund des Anbietens von Waren als Privatverkäufer in einem angeblich gewerblichen Umfang auf eBay abmahnt.

Sachverhalt

In der Abmahnung wird vorgetragen, dass der Abgemahnte über eBay dieselben Produkte wie die AS ecom GmbH über ihren Online-Shop anbietet. Nach Ansicht der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwalts-GmbH ist der Abgemahnte als gewerblicher Anbieter einzustufen, wenngleich er auch als Privatverkäufer auftritt. Unabhängig davon, ob ein Gewerbe angemeldet ist, ob man als Privatverkäufer auftritt oder als Privater einen Verkäufer-Account auf einer Internetplattform betreibt, ist je nach Einzelfall zu entscheiden, wann jemand als Privatverkäufer oder als gewerblicher Verkäufer auftritt.

Gewerblicher Verkäufer ist, wer einer auf gewisse Dauer angelegten, selbstständigen wirtschaftlichen Betätigung nachgeht, die darauf gerichtet ist, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben. Auf Dauer angelegt ist die Tätigkeit, wenn sie sich nicht in gelegentlichen Geschäftsakten erschöpfen soll. Anhaltspunkte für eine gewerbliche Tätigkeit sind wiederholte, gleichartige Angebote z. B. auf eBay.

Ein Scheinprivater erweckt dagegen in unzulässiger Weise den unzutreffenden Eindruck, dass er ein Verbraucher sei. Damit verstößt ein Scheinprivater unter anderem gegen Nr. 23 Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und gegen § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG. Scheinprivate begehen häufig einen oder mehrere Verstöße. Häufig werden die vorvertraglichen Informationspflichten nicht erfüllt.

Forderungen

Die Gegenseite macht verschiedene Forderungen gelten. Es wird zum einen vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und zum anderen die Zahlung von Ermittlungskosten i. H. v. 250,00 €. Ferner soll er die Rechtsanwaltskosten der AS ecom GmbH tragen. Die Gegenseite hat einen Gegenstandswert i. H. v. 10.00,00 € angesetzt, sodass sich hieraus Rechtsanwaltskosten i. H. v. 745,40 € netto ergeben.

Was kann ich tun?

Wie oben bereits erwähnt, ist es vom Einzelfall abhängig, wann jemand als Privat,- oder gewerblicher Verkäufer einzustufen ist. Suchen Sie sich einen erfahrenen Anwalt, am besten einen Spezialisten auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts. Dieser muss prüfen, ob die geltend gemachten Forderungen der Gegenseite überhaupt bestehen. Zudem ist zu beachten, dass vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärungen oftmals aus Sicht des Abmahners und zu weit gefasst sind. Ein fachkundiger Anwalt wird in solch einem Fall die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung für Sie durchsetzen.

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg vertritt bundesweit Mandanten aufgrund von Abmahnungen im Wettbewerbs,- Marken,- und Urheberrecht. Unser Team besitzt jahrelange Erfahrungen auf diesem Gebiet und kann dadurch eine optimale Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln. In einem unverbindlichen Erstgespräch können Sie mit unseren fachkundigen Anwälten das weitere Vorgehen besprechen. Sie erreichen uns hierfür per Telefon und auch per E-Mail.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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