Abmahnung der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel für die Naketano GmbH

  • 3 Minuten Lesezeit

Erneut wurden wir mit der Vertretung wegen einer Abmahnung der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel für die Naketano GmbH beauftragt. Wir vertreten seit einiger gegen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen der Nakatano GmbH und haben bereits in der Vergangenheit über solche Abmahnungen berichtet, vgl. bspw.

In der Vergangenheit ist es uns bereits gelungen, uns in einem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht München I gegen die Forderungen der Naketano GmbH durchzusetzen.

Was mahnen Lorenz Seidler Gossel für die Naketano GmbH ab?

Vorliegend richtet sich der Vorwurf gegen den Verkauf von Kleidungsstücken über den Webshop des abgemahnten Unternehmens und auf anderen Verkaufsplattformen im Internet. 

Behauptet wird mit der Abmahnung, dass einige der verkauften Jacken/Hoodies Nachahmungen der Naketano-Originale seien. Streitgegenständlich sind die Naketano-Muster

  • F. for Freedom
  • Jan Mopila
  • Reorder
  • Madame U. B.
  • Hüter der P.
  • Lennox

Zu allen behaupteten Verletzungshandlungen werden nach einer kurzen Gegenüberstellung des angeblichen Verletzerprodukts und des Naketano-Musters zunächst Angaben zum Designer, zum Datum der erstmaligen Veröffentlichung und zum Umsatz gemacht. 

Weiter wird – soweit vorhanden – das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster benannt, aus dem neben dem wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz ebenfalls Schutz für die angeblich verletzten Muster beansprucht wird. Es folgt eine Merkmalsanalyse, um die wettbewerbliche Eigenart darzustellen.

Die behaupteten Ansprüche machen Lorenz Seidler Gossel aus §§ 8, 3, 4 Nr. 3a und 3b, 4 Nr. 4, 5 II und Ziffer 13 zu Anhang 3 III UWG und Art 89 I, 85 I, 19 I, 10, 12 GGM iVm. §§ 42 I, II, 43, 46 DesignG.

Was fordern Lorenz Seidler Gossel für die Naketano GmbH?

Lorenz Seidler Gossel fordern für die Naketano GmbH 

  • den sofortigen Verkaufsstopp
  • den Rückruf der streitgegenständlichen Produkte aus den Vertriebswegen
  • Auskunft über Lieferanten/Hersteller und über sämtliche Verkäufe an gewerbliche Abnehmer
  • die Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • die Herausgabe des noch vorhandenen Bestands 
  • die Erklärung, den Schaden zu ersetzen, der durch die abgemahnten Handlungen entstanden ist und noch entstehen wird
  • die Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 700.000,00 EUR zu erstatten.

Nach erfolgter Auskunft darf erwartet werden, dass zusätzlich ein bezifferter (Lizenz-) Schadenersatz vom Abgemahnten eingefordert werden wird, der abhängig von den beauskunfteten Zahlen ist.

Reaktionen auf die Abmahnung der Naketano GmbH

Selbstverständlich sollten die gesetzten Fristen beachtet werden, um keine gerichtlichen Weiterungen ohne rechtliche Prüfung und Einordnung zu riskieren. Kontakt zur Gegenseite sollte dagegen – wenn überhaupt – alleine zur Fristverlängerung aufgenommen werden, soweit unbedingt erforderlich. 

Hierbei sollten keine Angaben zum Sachverhalt getätigt werden, auch ein „Verteidigungsvorbringen“ hat sich der Erfahrung nach oft genug ins Gegenteil verkehrt. 

Insbesondere sollte auf keinen Fall vorschnell Auskunft erteilt oder das Unterlassungsversprechen unterzeichnet abgegeben werden. Eine einmal erteilte Auskunft kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, ein einmal abgegebenes Unterlassungsversprechen ist kaum noch zurück zu nehmen. 

Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung durch versierte Fachanwälte

Unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz (Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung? Finden Sie die notwendigen Infos hier) beraten und vertreten Sie gerne in allen Bereichen des Markenrechts und werden Ihnen gerne fachkundig zur Seite stehen. 

Aufgrund unserer großen praktischen Erfahrungen können wir Ihnen zeitnah Ihre rechtlichen Möglichkeiten darlegen. 

Unsere telefonische Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung bieten wir dabei kostenlos an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema