Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Clarins GmbH

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Erneut wurden wir in Bezug auf eine markenrechtliche Abmahnung der Clarins GmbH (ausgesprochen durch Rechtsanwälte Lubberger Lehment) beauftragt. Wir vertreten seit Jahren bundesweit Mandanten, die Abmahnungen der Rechtsanwälte Lubberger Lehment erhalten haben. Wir haben bereits mehrfach über die Abmahnungen berichtet.

Die Rechtsanwälte Lubberger Lehment weisen im Rahmen der markenrechtlichen Abmahnung für Clarins GmbH darauf hin, dass die Clarins GmbH Lizenznehmerin der Marken

  • Azzaro – EU 5392459
  • Thierry Mugler – EU 7297351
  • Clarins – EU 5394283

ist. Die Rechtsanwälte behaupten weiter, dass ein Produkt der Marke „Azzaro“ ohne Zustimmung der Markeninhaberin in den Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurde. Gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. a) und c), Art 13. UMV verletzen die Einfuhr und der Vertrieb von Waren, die erstmals außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht wurden, die Rechte an den betroffenen Marken.

Die Rechtsanwälte Lubberger Lehment verlangen eine umfassende Unterlassungserklärung von dem Abgemahnten, welche auch die weiteren Marken der Firma Clarins GmbH umfassen soll.

Begründet wird dies damit, dass sich der Unterlassungsanspruch nicht nur auf die konkret betroffene Marke, sondern auch auf die weiteren selektiv vertriebenen Marken beziehe.

Des Weiteren verlangen die Rechtsanwälte Lubberger Lehment im Namen der Clarins GmbH Auskunft und Schadenersatz in Bezug auf die Verletzungshandlungen. Des Weiteren wird der Ausgleich der Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 75.000 € verlangt.

Bei Abmahnung: kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt nutzen!

Vorab: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung per E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer. Des Weiteren sollten bei einer Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung folgende Verhaltenstipps beachtet werden:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachtet werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist erfahrener Markenanwalt/Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Ihr Ansprechpartner im Bereich des Markenrechts.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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