Abmahnung der Kanzlei NOTOS / Samsung Electronics GmbH erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Uns hat eine Abmahnung der Kanzlei NOTOS erreicht, welche für ihre Mandantin, die Samsung Electronics GmbH, markenrechtliche Rechtsverletzungen geltend macht. 

Die Abmahnung wurde uns von unserem Mandanten zur Bearbeitung vorgelegt. Es geht um Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche, Ersatzansprüche im Hinblick auf den durchgeführten Testkauf, Ersatz der Rechtsanwaltskosten gefordert und Schadensersatz entsprechend des Ergebnisses der Auskunftserteilung angekündigt.

Wir bieten Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht an. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung an info@wd-recht.de nebst Telefonnummer. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.


Welchen Hintergrund hat die Abmahnung der Samsung Electronics GmbH?

Es geht um Ware, welche mit Zustimmung der Rechteinhaberin, der Samsung Electronis Co.,Ltd., im außereuropäischen Ausland oder in der EU auf den Markt gebracht worden ist. Das lässt sich durch Analyse der IMEI (International Mobile Station Equipment Identity) herausfinden. 

Im Übrigen geht es auch darum, dass Ware als Originalware verkauft wird, Zubehör, wie insbesondere Ladegeräte jedoch vor Verkauf in der EU ausgetauscht werden, um dem Kunden z.B. ein innerhalb der EU nutzbares Ladegerät zur Verfügung zu stellen.


Welche Ansprüche werden von NOTOS geltend gemacht?

Es werden markenrechtliche Unterlassungsansprüche aus der Unionsmarkenverordnung, Auskunftsansprüche, Ersatzansprüche im Hinblick auf den durchgeführten Testkauf und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gefordert. Die Geltendmachung bzw. Bezifferung von Schadensersatz wird angekündigt, da die Abmahnende dazu zunächst das Ergebnis der geforderten Auskunft abwarte.

Ein Unterlassungsanspruch kann außergerichtlich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Weitere Infos zu einer Unterlassungserklärung mit Muster finden Sie hier:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/die-strafbewehrte-unterlassungserklaerung-mit-muster/

Die Höhe der Rechtsanwaltskosten richtet sich maßgeblich nach dem Interesse der Markeninhaberin an der Unterlassung der vorgeworfenen Rechtsverletzung. Aufgrund der Bekanntheit der Marke setzt die Abmahnende zur Berechnung der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einen Gegenstandswert in Höhe von EUR 250.000,00 an. Es ergeben sich entsprechend hohe Gebühren, welche die Kanzlei NOTOS für ihre Mandantin, die Samsung Electronics GmbH, ersetzt verlangt.


Wie sind die behauptete Rechtsverletzung und die geltend gemachten Ansprüche einzuordnen?

Ausschlaggebend ist es in solchen Fällen oft, ob hinsichtlich der angebotenen Ware markenrechtliche Erschöpfung eingetreten ist und wie die ggf. erfolgte Änderung der Verpackung markenrechtlich zu bewerten ist.

Bei der Beurteilung dieser markenrechtlichen Rechtsfragen empfehlen wir Ihnen, anwaltlichen Rat einzuholen. Bestenfalls finden Sie dafür einen auf das Markenrecht / gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Anwalt.

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall die Ruhe bewahren. In jedem Fall sollten Sie die gesetzten Fristen beachten. Das ist in markenrechtlichen Angelegenheiten, die einen Unterlassungsanspruch zum Gegenstand haben, insbesondere deshalb wichtig, da Unterlassungsansprüche im Eilrechtsschutz vor Gerichten durchgesetzt werden können. Es handelt sich dann um einen Antrag, der im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend gemacht würde. In diesem gerichtlichen Verfahren entstehen dann weitere Kosten in Form von Anwalts- und Gerichtsgebühren, welche sich durch ein fristgerechtes Verhalten ggf. hätten vermeiden lassen können. 

Da es sich um ein spezielles Rechtsgebiet handelt, bietet es sich an, einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Bearbeitung der Abmahnung zu beauftragen. Unsere Fachanwälte verfügen in den Angelegenheiten gegen Samsung über langjährige Erfahrung. Sprechen Sie uns gerne an. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen und haben bereits vielfach berichtet:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-samsung-electronics-gmbh-und-notos-wir-helfen/

Weitere hilfreiche Tipps für den Umgang mit einer markenrechtlichen Abmahnung finden Sie unter:

Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten.


Kostenlose Ersteinschätzung der Samsung Abmahnung durch Fachanwalt

In unserer Kanzlei arbeiten mehrere Anwälte, die auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisiert sind, also Fachanwälte auf diesem Gebiet sind. 

Wenn Sie eine Abmahnung von der Kanzlei NOTOS, für ihre Mandantin, die Samsung Electronics GmbH, wegen einer behaupteten Markenrechtsverletzung erhalten haben, senden Sie uns diese gerne über unser Kontaktformular oder per E-Mail an info@wd-recht.de zu. Geben Sie dabei gerne Ihre Telefonnummer an, damit wir Sie für ein kostenloses Erstgespräch zurückrufen können.






Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema