Abmahnung der Plattfuss Vertriebs GmbH und Meidert & Kollegen wegen Nutzung von „Bud Spencer“

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Die Rechtsanwälte Meidert & Kollegen aus Augsburg versenden aktuell eine Abmahnung im Namen ihrer Mandantschaft, der Plattfuss Vertriebs GmbH aus Augsburg. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe einen angebotenen Artikel mit der Bezeichnung „Bud Spencer“ betitelt.

Die Plattfuss Vertriebs GmbH sei exklusive Lizenznehmerin von Herrn Carlo Pedersoli, allgemein bekannt als Bud Spencer. Dieser habe seine Ansprüche aus Rechtsverstößen an die Plattfuss Vertriebs GmbH abgetreten.

Warum wird die Verwendung des Namens „Bud Spencer“ abgemahnt?

Der Abgemahnte soll auf der Internetplattform eBay gewerblich Artikel anbieten und diese mit der Bezeichnung „Bud Spencer“ bewerben. In dieser Weise mache er sich die Bekanntheit des Namens zu Werbezwecken zunutze. Er habe bewusst die Persönlichkeit, den Namen „Bud Spencer“, ausgenutzt, ohne hierzu berechtigt zu sein. Darüber hinaus greife er in die Rechte der Lizenznehmerin Plattfuss Vertriebs GmbH ein. Als Mitbewerber der Plattfuss Vertriebs GmbH, die ebenfalls Bud-Spencer-Artikel anbietet, behindere der Abgemahnte diese zudem unlauter im Wettbewerb.

Was fordert die Plattfuss Vertriebs GmbH?

Die Plattfuss Vertriebs GmbH habe Ansprüche auf Unterlassung, Zahlung des Lizenzschadens und Erstattung der Abmahnkosten. Letztere richten sich nach einem Gegenstandswert i.H.v. 5000 €.

Die vorgeworfene Rechtsverletzung begründe die Gefahr, dass der Abgemahnte dieselbe Handlung wiederholen werde. Diese Gefahr könne der Abgemahnte nur ausräumen, wenn er eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben würde. Ein Entwurf einer strafbewehrten Erklärung liegt der Abmahnung bei. 

Ihre Abmahnung regeln wir für Sie

Die vorliegende Abmahnung behandelt sowohl den Vorwurf einer Persönlichkeitsrechtsverletzung als auch wettbewerbsrechtlich den Vorwurf unlauteren Verhaltens im geschäftlichen Verkehr i.S.d. UWG. In so einer komplexen juristischen Sachlage raten wir Ihnen aufgrund unserer Erfahrung zur rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht/Medienrecht. 

Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie einen Fachanwalt. Die Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven ist seit Jahren mit der Abwehr von Abmahnungen betraut. In unserer Kanzlei sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht für Sie tätig. 

Wir kennen in der Regel die Materie, die gegnerischen Kanzleien und die abmahnenden Personen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail, Fax oder mit dem Direkthilfe-Formular zusenden: http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden und gemeinsam die nächsten Schritte angehen. Durch unsere Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen helfen wir Ihnen fachkundig weiter. Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten. 


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