Abmahnung der S. Rechtsanwälte im Wettbewerbsrecht

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Uns liegen mehrere Abmahnungen der Kanzlei S. vor.

Die Kanzlei S. mahnt derzeit für folgende Auftraggeber Wettbewerbsverstöße sowie Markenverstöße im Internet ab:

  • Herrn Herbert Seckler
  • Frau Ayse Baykan
  • Frau Heike Schmidt
  • Stecker Kabel Adapter UG
  • Frau Angela Joo

Betroffenen ist anzuraten, die Abmahnung überprüfen zu lassen. Unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung!

Ist der vorgeworfene Verstoß tatsächlich begangen worden, gilt es den Schaden zu begrenzen. Ein etwaiger Internetauftritt muss dann rechtssicher gestaltet werden.

Soweit der Verstoß abgestellt wurde, kann über die Abgabe einer Unterlassungserklärung nachgedacht werden. Diese ist im Hinblick auf den Einzelfall zu modifizieren, damit der Abgemahnte sich nicht weiter als nötig bindet und weiterer finanzieller Schaden verhindert wird.

Um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden, sollte möglichst frühzeitig ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktiert werden. Die Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs oder wegen Markenverletzung fällt in den Fachbereich des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz.

Unsere Rechtsanwälte sind nahezu ausschließlich auf den Gebieten des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und des Markenrechts tätig.

Tausende Mandate, welche uns allein in den Bereichen des Urheberrechts, Wettbewerbsrecht oder Markenrechts übertragen wurden, garantieren eine versierte und optimale Vertretung Ihrer Interessen.

Rechtsanwalt Wallscheid, LL.M. ist zudem Fachanwalt für den Gewerblichen Rechtsschutz und verfügt daher über besondere Erfahrung in den Fachgebieten. Erste Hinweise und Tipps für eine angemessene Reaktion auf die Inanspruchnahme finden Sie unter

www.internetrecht-nrw.de

Wir vertreten Sie bundesweit. Kontaktieren Sie uns unverbindlich und – abgesehen von den jeweils anfallenden Telefongebühren Ihres Telefontarifs – kostenlos.



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