Abmahnung der Schneider Versand GmbH durch den Rechtsanwalt Olaf E. Wirth erhalten?

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1. Worum geht es?

Wir berichten über eine Abmahnung des Rechtsanwalts Olaf E. Wirth aus Hamburg für die Schneider Versand GmbH. Gegenstand der Abmahnung ist eine Verletzung von Designrechten auf der Onlinehandelsplattform Amazon.

Insbesondere wird dem Abgemahnten vorgeworfen, ein Weinregal, für welches die Schneider Versand GmbH ein Design angemeldet und eingetragen hat, unrechtmäßig nachgeahmt und vertrieben zu haben. Dadurch würden die geschützten Rechte der Schneider Versand GmbH verletzt und ihr Marktauftritt beeinträchtigt.

2. Sind Sie auch betroffen?

Haben Sie ebenfalls eine solche oder ähnliche Abmahnung der Schneider Versand GmbH oder möglicherweise bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Dann melden Sie sich bei uns! Unsere Kanzlei ist bundesweit im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz tätig. Übersenden Sie uns Ihre Anfrage und Ihre Unterlagen gerne per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Die Prüfung Ihrer Unterlagen sowie unsere Ersteinschätzung der Lage sind für Sie kostenlos.

3. Was fordert man von Ihnen?

Wenn Sie eine Abmahnung der Schneider Versand GmbH erhalten haben, werden Sie zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens aufgefordert. Rechtsanwalt Olaf E. Wirth fordert für seine Mandantin vorliegend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro pro Verstoß. Daneben werden Rechtsanwaltskosten zu einem Gegenstandswert von 75.000 Euro geltend gemacht, was zu einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr in Höhe von 1.752,90 EUR zzgl. MwSt. (2.085,95 EUR brutto) führt. Weiterhin werden Ansprüche auf Auskunft, Rechnungslegung und Schadensersatz für die Schneider Versand GmbH geltend gemacht.

4. Unsere Empfehlung:

a. Nehmen Sie mit der Gegenseite keinen direkten Kontakt auf!
b. Geben Sie ohne Beratung keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab!
c. Erteilen Sie noch keine Auskünfte!
d. Zahlen sie einstweilen noch keine Abmahnkosten oder Schadensersatz!
e. Rufen Sie uns an, lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten und die Angelegenheit prüfen.

5. Warum wir?

Das Designrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen aus diesem Bereich und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Bei Bedarf melden wir auch gern Ihre Marke oder Ihr Design an, prüfen Ihren Onlineshop oder Verkaufsauftritt auf einer Internetplattform auf Verstöße oder erstellen auf Sie abgestimmte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns darauf, auch Sie erfolgreich zu vertreten!

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin
Katrin Reinhardt

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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