Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Komning

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Uns wurde eine Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG zur Überprüfung vorgelegt.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen in der von ihm betriebenen gastronomischen Einrichtung das Fernsehprogramm der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG der Öffentlichkeit ohne erforderliche Genehmigung zugänglich gemacht zu haben.

Diesbezüglich soll im April dieses Jahres während einer Fußballübertragung ein Kontrolleur die Gaststätte unseres Mandanten aufgesucht haben. Ausweislich der Abmahnung soll der Kontrolleur deutlich das Senderlogo bei dem angeblich laufenden Fernsehprogramm erblickt haben. Diesbezüglich habe der Kontrolleur ferner eine eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Von dem Abgemahnten wird ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 € sowie Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von pauschal 250,00 € gefordert.

Eine Recherche im Internet hat insoweit ergeben, dass Betroffene der Abmahnung davon berichtet haben, dass sie definitiv nicht das Fernsehprogramm von Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG gezeigt haben. So liegt der Fall auch bei unserem Mandanten. Dieser hat nach eigener Aussage Zeugen dafür, dass am streitgegenständlichen Tag, noch nicht einmal das in der Gastwirtschaft befindliche Fernsehgerät lief.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG erhalten haben, so kann ich Ihnen nur anraten, dass diese im Detail geprüft werden sollte. Bitte unterzeichnen Sie auf gar keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.). Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. Auch am Wochenende können Sie mich unter meiner Notfallnummer 0177/3267206 zu den normalen Mobilfunkpreisen erreichen.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Wir vertreten bundesweit!


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