Abmahnung der T & D Versand GbR und Kanzlei Hild & Kollegen

  • 2 Minuten Lesezeit

Seit einigen Wochen vertreten wir sehr viele Mandanten, die Abmahnungen von der T & D Versand GbR erhalten.

Wurde in der Vergangenheit vielfach durch die Rechtsanwälte Fareds und in Bezug auf wettbewerbsrechtliche Verstöße abgemahnt, so liegen uns nun vermehrt Abmahnungen in Bezug auf urheberrechtliche Verstöße vor. Diese Abmahnungen werden nun von der Kanzlei Hild & Kollegen ausgesprochen.

Vorab:

Wenn Sie eine Abmahnung der T & D Versand GbR und Kanzlei Hild & Kollegen erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung nutzen. Sie können uns einfach eine Kopie des Schreibens nebst Ihrer Rufnummer via E-Mail oder Fax zusenden. In diesem Fall melden wir uns gerne bei Ihnen zurück.

Wir kennen die Gegner und das Vorgehen und können Ihnen eine optimale Vertretung anbieten.

Wir haben in den letzten Jahren mehrere tausend Abmahnungen aus dem Bereich Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht bearbeitet und haben auch über diese Abmahnung bereits berichtet:

Auch über die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen der Kanzlei Fareds haben wir mehrfach berichtet:

Was ist Gegenstand der urheberrechtlichen Abmahnungen von T & D Versand GbR?

Gerügt wird, dass ohne Zustimmung der T & D Versand GbR Produktbilder der T & D Versand GbR durch die Abgemahnten verwendet worden seien. Hierbei handelt es sich um Lichtbilder im Sinne des § 72 UrhG, welche selbstverständlich nicht ohne Einwilligung der Urhebers verwendet werden dürfen. Gleichwohl bedeutet dies nicht, dass die immensen Forderungen der T & D Versand GbR begründet sind. Hild & Kollegen fordern für die T&D Versand GbR in der aktuellen Abmahnung:

  • Beseitigung der angeblichen Verletzung
  • Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung 
  • Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten
  • Zahlung eines Lizenzschadenersatzes
  • Auskunft

Anzuratende Reaktion auf den Erhalt einer Abmahnung von T& D Versand GbR

Betroffene Unternehmen sollten zunächst folgende Tipps beachten:

  • Fristen beachten und einhalten!
  • keine Kurzschlussreaktion, insbes. keine vorschnelle Abgabe der Unterlassungserklärung
  • keine direkte Kontaktaufnahme, um mögliche Nachteile zu vermeiden
  • Prüfung der Vorwürfe durch einen Fachanwalt

Insbesondere kann von einer vorschnellen Abgabe der beiliegenden Unterlassungserklärung nur abgeraten werden. Nicht nur, dass damit ein Schuldanerkenntnis einhergeht, es wird hier auch ein Vertrag geschlossen, der dauerhaft wirkt.

Beachten Sie bitte:

Eine Verteidigung nach Unterzeichnung und Absendung der beigefügten Unterlassungserklärung wird erheblich erschwert. Bitte reagieren Sie vor Abgabe der Unterlassungserklärung.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Fachanwalt für Urheberrecht 

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht verfügt unser Partner Rechtsanwalt Timm Drouven über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie im Urheberrecht bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie sich gerne an Rechtsanwalt Drouven wenden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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