Abmahnung der The Polo Lauren Company L.P durch die Kanzlei Unit4 IP

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Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der The Polo Lauren Company L.P., die zum Ralph Lauren Konzern gehört und von der Kanzlei Unit4 IP aus Stuttgart vertreten wird, vor.

Die Company weist über ihre Anwälte darauf hin, dass sie eine Bildmarke an dem bekannten Polospieler sowie Wortmarken bzgl. der Bezeichnungen „Polo“, „Ralph Lauren“ und „Polo Ralph Lauren“ hält.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf an den Adressaten, er habe durch den Verkauf gefälschter Markenware unter der Handelsplattform eBay die benannten Markenrechte der Polo Lauren Company verletzt.

In einem ersten Schritt wird in der – vergleichsweise kurzen – Abmahnung die Abgabe eines (vorgefertigten) Unterlassungsversprechens, der Ausgleich der Rechtsanwaltskosten iHv. 2.305,40 EUR sowie Auskunft über Herkunft und Vertriebsweg und Rechnungslegung über die Menge der abverkauften Ware, den bezahlten Preisen und den Gewinn gefordert.

Die Auskunftsforderungen dienen dabei nicht nur der weiteren Verfolgung der tatsächlichen oder vermeintlichen Plagiate, auf Grundlage der Auskunft wird im Folgenden auch ein Schadenersatzbetrag berechnet, der dem Abgemahnten in einem 2. Schritt ebenfalls abverlangt wird.

Es ist in hohem Maße anzuraten, sich innerhalb der gesetzten Frist versierte Hilfe durch einen mit solchen Angelegenheiten erfahrenen Fachanwaltes zu suchen. Von einer eigenen Kontaktaufnahme mit den Rechtsanwälten raten wir zur Vermeidung etwaiger deutlicher Nachteile dringend ab. Das Unterlassungsversprechen sollte keinesfalls ungeprüft und wie eingefordert abgegeben werden. Vor Erteilung der – nicht mehr zurückholbaren - Auskünfte, sollte ebenfalls die Rechtslage vorab durch einen Fachanwalt bewertet werden, um hier ggf. nicht unnötig Informationen weiter zu geben.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in markenrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Gerne können Sie uns auch anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können uns zudem vorab – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werden wir uns gerne bei Ihnen zurückmelden. Mehr zu unserer Kanzlei erfahren Sie auf unserer Homepage.


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