Abmahnung der used-IT – Alexander Betzhold – aufgrund eines privaten eBay-Verkäuferkontos

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Abermals bearbeiten wir eine Abmahnung der used-IT, Alexander Betzhold, aufgrund eines eBay-Verkäuferkontos. Uns liegen bereits mehrere Abmahnungen von used-IT und Rechtsanwalt Marcel van Maele vor. Wir haben zudem schon mehrfach über die Abmahnung von Rechtsanwalt Marcel van Maele berichtet:

Bei der Internetplattform eBay können sich Verkäufer als privat oder gewerblich anmelden. An die gewerbliche Verkaufstätigkeit knüpft das Gesetz einige Pflichten der Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, die gegenüber Verbrauchern erfüllt werden müssen. Als Kriterien zieht der Bundesgerichtshof dabei eine regelmäßige Verkaufstätigkeit bzgl. ähnlicher Produkte heran, wobei eine Gewinnerzielungsabsicht des Verkäufers nicht zwingend ist. Bei eBay dienen dabei die Anzahl der Bewertungen als Indiz.

Der Vorwurf 

Die Firma used-IT, Inhaber ist Alexander Betzhold aus Glückstadt, vertreibt gebrauchte IT-Hardware wie Computer, Drucker und Ähnliches. 

Der Vorwurf von used-IT und Marcel van Maele: Der Abgemahnte verkaufe ebenfalls solche Artikel. Er sei als Privatverkäufer angemeldet, obwohl er viele Bewertungen erhalten habe, sodass Rechtsanwalt Marcel van Maele aus Aachen davon ausgeht, dass er die Produkte ankaufe, um sie dann mit Gewinnerzielungsabsicht weiterzuverkaufen. Da er nur ein getarnter Privatverkäufer sei, aber tatsächlich gewerblich agiere, bestehe zwischen ihm und dem Abmahnenden ein konkretes Wettbewerbsverhältnis i.S.d. § 2 Abs. 3 UWG.

Diese Tarnung sei eine Täuschung des Verbrauchers, weil dieser bei einem Privatangebot einen günstigeren Preis erwarte, da die Spanne des Handels entfalle. Gem. der §§ 5, 5a Abs. 6 UWG begehe der Abgemahnte eine irreführende geschäftliche Handlung und handle somit unlauter. Zudem sei Nr. 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 erfüllt. Darüber hinaus würde er sich einen sachlich nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Abmahnenden verschaffen, da er als vermeintlicher Privatverkäufer keine Angaben zum Impressum machen oder Garantieansprüche gegen sich gelten lassen muss. Auch ein Widerrufsrecht müsse er den Verbrauchern im Fernabsatz als Privatverkäufer nicht einräumen.

Die Forderungen

Der Abgemahnte wird aufgefordert, es ab sofort künftig zu unterlassen, Angebote einzustellen, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich bei ihm um einen gewerblichen Verkäufer handelt, sowie ohne den Verbraucher in gesetzlich vorgeschriebener Weise über seine Widerrufsrechte und deren Ausübung zu informieren. Um die Wiederholungsgefahr auszuräumen, müsse er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sowie bei einem Gegenstandswert von 50.000 € die Rechtsanwaltskosten übernehmen. 

Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht sind die Abmahnungen meist von einem rechtsfähigen Verband zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG oder einem Mitbewerber verfasst. In letzterem Fall betrifft die Situation zwei Unternehmer, die in einer ähnlichen Branche in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen. 

Welche Pflichten sich aus diesem Wettbewerbsverhältnis im Einzelfall ergeben und welche Ansprüche der Abmahnende gegen Sie hat, kann am besten ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz einschätzen. 

Besonders das sog. Lauterkeitsrecht, welches unter anderem im UWG geregelt ist, ist stark von der Rechtsprechung und den europäischen Entwicklungen geprägt. Wir sind seit Jahren in der Abwehr von Abmahnungen tätig und können Ihnen unsere aktuellen Meldungen gerne unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle-meldungen/ aufzeigen.

Bei Abmahnung – Fachanwalt!

Wir kennen die Gegner sowie die Abmahnung und vertreten seit Jahren mehrere Mandanten, die Abmahnungen von used-IT/Marcel van Maele erhalten haben. 

Sie haben eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung via Fax oder E-Mail. Oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Des Weiteren sollten bei einer Abmahnung folgende Verhaltenstipps beachtet werden:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M., ist ein erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf die Abwehr von Abmahnungen im Wettbewerbsrecht spezialisiert. 

Einen ersten Überblick über unsere Tätigkeit können Sie sich durch unsere Gegnerliste unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/ verschaffen.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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