Abmahnung der Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. wegen Wettbewerbsverstoß | Widerrufsrecht

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Der Abmahner

Uns liegen vermehrt Abmahnungen der Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. vor. Der Verein sieht sich als Berater und Helfer für Verbraucher und mahnt selbstständig ab.

Der Vorwurf

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, fehlerhafte Informationen zum Widerrufsrecht zur Verfügung zu stellen. Allerdings sind die Abmahnungen nicht ausschließlich darauf gerichtet, sondern diese ergehen auf den verschiedensten Gebieten des Verbraucherschutzes.

Die Forderung

Neben der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird der Abgemahnte aufgefordert, die im Zusammenhang mit der Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 220,00 € zu übernehmen.

Unsere Einschätzung

Die Aufklärung über den Widerruf ist in der Tat eine Verpflichtung des Unternehmers, welche Informationen zur Dauer der Widerrufsfrist und zum fristauslösenden Ereignis beinhaltet. Auch ein Musterwiderrufsformular muss zwingend zur Verfügung gestellt werden.

Bei einer fehlerhaften Widerrufserklärung beginnt die Widerrufsfrist für den Verkäufer nicht zu laufen und dieser kann auch Monate später noch widerrufen. Deshalb und wegen der Gefahr der Abmahnung sollten Unternehmer immer eine fehlerfreie Widerrufserklärung haben.

Unser Rat

Um die Geltendmachung der Vertragsstrafe zu vermeiden, sollte die mitgeschickte, viel zu weit formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Überprüfung unterschrieben werden. Stattdessen sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt eine Unterlassungserklärung in modifizierter Form erstellt werden, um diese Gefahr zu beseitigen.

Auch sollten Sie die geforderte Summe nicht ins Blaue hinein und ohne anwaltliche Beratung überweisen oder die gesetzte Frist aus den Augen verlieren. Gerichtliche Schritte gegen Sie sind mit enormen Kosten verbunden, die Sie so vermeiden können. Sprechen Sie uns an – gerne helfen wir Ihnen bereits im Rahmen einer kostenfreien, unverbindlichen Ersteinschätzung in Ihrem individuellen Fall weiter.

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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