Abmahnung der Vorwerk Deutschland Stiftung & Co KG ǀ Kanzlei Apel Weber & Partner Rechtsanwälte mbB

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Uns liegt ein Schreiben der Kanzlei AWPR – Apel Weger & Partner Rechtsanwälte mbB aus Dortmund in Vertretung der Vorwerk Deutschland Stiftung & Co KG vor.

Vorliegend wird eine Verletzung der Marke „Thermomix“ gerügt, genauer der deutschen- und Gemeinschaftsmarken „TM5“ und „Thermomix“ (beides Wortmarken) sowie einer entspr. Wort-Bildmarke. Schutz genießen die Marken in den Klassen für elektrische Kochgeräte bzw. Küchenmaschinen, aber auch für Kochbücher und Rezeptkarten sowie für elektronische Publikationen. Die Vorwerk Deutschland Stiftung gibt an, zur Geltendmachung der Rechte aus den Marken ermächtigt zu sein.

Konkret wendet man sich gegen die Veröffentlichung und den Vertrieb von Kochbüchern, auf deren Einbänden die Marke Thermomix benutzt worden ist.

Gegenüber dem Adressaten werden Unterlassungsansprüche (aus Markenrecht und Wettbewerbsrecht) geltend gemacht; dem Schreiben ist eine entsprechend vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Weiter wird Schadenersatz und Auskunft bzw. Rechnungslegung gefordert, u. a. um die Höhe des Schadenersatzes bestimmen zu können. Zuletzt fordern die Anwälte die Übernahme ihrer Gebühren (Freistellungsanspruch) aus einem Gegenstandswert von 100.000,00 EUR (entspr. 1.953,90 EUR netto).

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