Abmahnung der Walser GmbH durch die Kanzlei Hertin & Partner wegen Werbung mit „TÜV-geprüft“

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Neues aus der Abmahnpraxis

Kürzlich wurde uns eine Abmahnung vorgelegt, die wir Ihnen kurz vorstellen wollen, damit Sie informiert sind und diesen Fehler vermeiden. Sollte Ihnen Ähnliches widerfahren, so stehen wir Ihnen auf Wunsch beratend zur Seite.

Der Abmahner:

Walser GmbH aus Österreich vertreten durch die Kanzlei Hertin & Partner.

Der Fall:

Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs in Zusammenhang mit dem Angebot von Autositzbezügen im Internet. Der Vorwurf bezieht sich auf die Werbung mit der Angabe „TÜV-geprüft“, ohne detaillierte Informationen zu den Prüfkriterien zu geben.

Anzugeben ist unter anderem ein Hinweis auf die Prüfungsmaßstäbe. Dies kann bspw. durch Angabe der Fundstelle der Prüfkriterien erfolgen.

Unsere Einschätzung:

Abmahnen kann nur derjenige, der Mitbewerber im Sinne des Wettbewerbsrechtes ist. Deshalb muss zuerst einmal festgestellt werden, ob überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis besteht. Zu prüfen sind also beispielsweise das konkrete Sortiment und die Zielgruppe. Dann muss geklärt werden, ob der Vorwurf auch tatsächlich den Realitäten entspricht und schließlich, ob es sich dann um einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß handelt.

Unser Rat:

Es liegt auf der Hand, dass hier als erster Schritt eine dezidierte juristische Prüfung vorgenommen werden muss. Lassen Sie sich insbesondere angesichts kurzer Fristen nicht zu übereiltem Handeln hinreißen, wenn Sie in die Situation geraten sein sollten, abgemahnt worden zu sein! Unterschreiben Sie in keinem Fall eine vorgelegte Unterlassungserklärung, das ist die eingeleitete Existenzbedrohung für Ihr Unternehmen! Und leisten Sie keine Zahlungen, denn die Streitwerte werden regelmäßig zu hoch dotiert und die geforderten Gebühren sind dementsprechend überzogen! Unser Rat also: Halten Sie Schaden von sich fern und lassen Sie die Abmahnung sachkundig auf juristischer Basis prüfen durch einen versierten Anwalt!

Für Ihre Fragen im akuten Fall wie auch bei konkretem Interesse kontaktieren Sie einfach unsere spezielle Soforthilfe-Adresse, wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und geben Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema