Abmahnung der Wetega UG wegen Rücksendekosten-Info bei ebay Plus

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung der Wetega UG über deren Anwalt zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst auf das bestehende Wettbewerbsverhältnis hingewiesen.

Sodann wird ausgeführt, dass der Abgemahnte in der eBay-Rubrik „Widerrufsbelehrung“ bei den Rücksendekosten folgenden Hinweis erteile:

„Käufer zahlt Rückversand. Für eBay Plus-Mitglieder ist der Rückversand kostenlos“.

Zu diesem Hinweis wird der Vorwurf erhoben, dass der Hinweis irreführend sei, da nicht in deutlich gestalteter Form angegeben werde, dass ein Rückversand für eBay Plus-Mitglieder nur dann kostenlos ist, wenn der Artikel die Rücknahmebedingungen erfüllt. Folge man dem Link „Mehr erfahren“, so gelange man auf die Hilfeseiten des eBay-Kundenservices. Hier sei für den Verbraucher ebenfalls auf den ersten Blick nicht erkennbar, dass der Rückversand an Rücknahmebedingungen geknüpft ist. Erst ganz versteckt, am Ende der Hilfeseite, wenn man auf das in einem Kreis aufgeführte Plus klicke, werde auf Rücknahmebedingungen verwiesen. Dieser Hinweis sei für den Verbraucher überraschend, da die Aussage in dem Angebot des Verkäufers „Für eBay Plus-Mitglieder ist der Rückversand kostenlos“ eindeutig sei und keinerlei Rückschlüsse auf etwaige Bedingungen zulasse.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 3.000,00 Euro tragen.

Meine Einschätzung: 

Nach meiner Auffassung bestehen unabhängig von der Berechtigung des erhobenen Vorwurfes Anhaltspunkte dafür, dass die mir vorliegende Abmahnung rechtsmissbräuchlichen Charakter hat.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Wetega UG erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Foto(s): Andreas Kempcke


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